Wie hoch ist die Höchstgeschwindigkeit eines E-Bikes in der Schweiz?

Aktualisiert am
Quelle est la vitesse maximale pour un vélo électrique en Suisse?

In der Schweiz dürfen Standard -Elektrofahrräder (E-Bikes) keine Unterstützung über 25 km/h hinaus bieten. Es gibt zwei Hauptkategorien von E-Bikes: langsame Elektrofahrräder (mit Unterstützung bis zu 25 km/h) und schnelle Elektrofahrräder oder Pedelecs (bis zu 45 km/h).

Die erstgenannten Fahrzeuge benötigen weder ein Kennzeichen noch eine Fahrerlaubnis (ab 16 Jahren), während die letztgenannten als Mopeds gelten. Fahrräder mit elektrischer Unterstützung, die schneller als 45 km/h fahren, werden als Motorräder eingestuft. Diese Regelung bedeutet, dass die elektrische Unterstützung bei allen Standard-E-Bikes bei 25 km/h abgeschaltet wird.

Beispielsweise ist der NCM Paris für Geschwindigkeiten bis zu 25 km/h ausgelegt, während leistungsstärkere Modelle wie der NCM Moscow Plus unter Einhaltung der geltenden Vorschriften 45 km/h erreichen können (siehe FAQ unten). Für diese Geschwindigkeitsunterschiede gelten gesonderte Bestimmungen (Führerschein, Zulassung, Helmpflicht usw.), die im Folgenden detailliert beschrieben werden.

Kategorien von Elektrofahrrädern in der Schweiz (25 km/h vs. 45 km/h)

„Langsame“ E-Bikes (≤ 25 km/h): Die elektrische Unterstützung ist auf 25 km/h begrenzt. Sie benötigen kein Kennzeichen und dürfen frei auf Radwegen gefahren werden. Fahrer ab 16 Jahren benötigen keinen Führerschein. Solange die Unterstützung 25 km/h nicht überschreitet, verhalten sich diese Fahrräder wie normale Fahrräder.

Speed-Pedelecs (≤ 45 km/h): Unterstützung bis 45 km/h. Rechtlich gelten diese Hochgeschwindigkeits-E-Bikes als Mopeds. Sie müssen zugelassen (gelbes Kennzeichen) und versichert sein, und das Tragen eines Helms ist Pflicht. Ihre Ausstattung (Rückspiegel, Tachometer etc.) entspricht den Straßenverkehrsvorschriften.

Über 45 km/h: Jedes Elektrofahrrad mit Tretunterstützung, das schneller als 45 km/h fährt, fällt unter die Kategorie Motorrad. Für ein solches Fahrzeug sind der entsprechende Motorradführerschein, ein rotes Kennzeichen und die gesamte vorgeschriebene Motorradausrüstung erforderlich. Es darf nur noch in dieser Kategorie und nicht mehr als E-Bike gefahren werden.

Rechtliche Beschränkung: Maximale Unterstützung 25 km/h

Das Schweizer Gesetz legt die Höchstgeschwindigkeit für die elektrische Unterstützung auf 25 km/h fest. In der Praxis schaltet sich die Motorunterstützung eines E-Bikes ab, sobald diese Geschwindigkeit erreicht ist. Diese Begrenzung gilt für alle gängigen E-Bikes, egal ob Citybikes oder Lastenräder – in beiden Fällen darf die Unterstützung 25 km/h nicht überschreiten.

In der Praxis wird dadurch sichergestellt, dass normale E-Bikes den Radfahrer nicht schneller als 25 km/h beschleunigen können, es sei denn, das Fahrrad wird illegal umgebaut.

Schnelle E-Bikes (45 km/h): Moped, Zulassung und Helm

Speed-Pedelecs unterstützen Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h . Sie gelten daher gesetzlich als Mopeds („Vélomoteurs“). Dies bringt verschiedene Pflichten mit sich: Sie müssen zugelassen und versichert sein, und der Fahrer muss einen Führerschein der mindestens erforderlichen Klasse besitzen. Ein Helm ist Pflicht, ebenso wie verstärkte Schutzausrüstung (Rückspiegel, zugelassene Instrumente usw.).

Diese schnellen E-Bikes genießen gewisse Vorteile (Nutzung bestimmter Radwege, Möglichkeit der rechten Fahrspur), unterliegen aber im Falle eines Verstoßes den gleichen Strafen wie Kraftfahrzeuge.

Über 45 km/h: Motorrad

Ein Elektrofahrrad mit Unterstützung, das Geschwindigkeiten von über 45 km/h ermöglicht, wird als Motorrad eingestuft. Technisch gesehen entspricht dies leistungsstarken Elektrofahrrädern (Motor > 1000 W oder Unterstützung > 45 km/h), die nicht mehr als E-Bikes gelten.

In diesem Fall schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass das Fahrzeug wie ein Motorrad benutzt werden muss: Führerschein, normale Zulassung, Tragen eines Integralhelms usw. Ein solches „Fahrrad“ muss dann die gleichen Anforderungen wie ein klassisches Motorrad erfüllen.

Abschluss

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Unterstützungsgeschwindigkeit von E-Bikes in der Schweiz standardmäßig auf 25 km/h begrenzt ist. Pedelecs, die Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen können, haben einen separaten Status (Moped).

Die von Batoo Bike angebotenen E-Bike-Modelle sind so konzipiert, dass sie diesen Standards entsprechen. Beispielsweise ist das NCM Paris für Fahrten in der Stadt mit 25 km/h optimiert, während das NCM Moscow Plus die Leistung bietet, innerhalb der gesetzlichen Grenzen 45 km/h zu erreichen. Entdecken Sie die gesamte Batoo-Produktpalette und finden Sie ein leistungsstarkes E-Bike, das perfekt auf die Schweizer Vorschriften abgestimmt ist.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die in der Schweiz zulässige Höchstgeschwindigkeit für ein Elektrofahrrad?

Die elektrische Unterstützung schaltet sich bei einem Standard-E-Bike bei 25 km/h ab. Diese Geschwindigkeit kann mit Motorunterstützung nicht überschritten werden, ohne die Fahrzeugkategorie zu wechseln.

Gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h für alle E-Bikes?

Ja, alle sogenannten „langsamen“ E-Bikes und E-Lastenräder sind auf eine Unterstützung von 25 km/h begrenzt. Nur Speed-Pedelecs (45 km/h) erreichen höhere Geschwindigkeiten.

Was passiert, wenn ein E-Bike mit Unterstützung eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschreitet?

Wenn ein E-Bike eine Unterstützung von mehr als 25 km/h erreicht, wird es neu klassifiziert: Bleibt die Geschwindigkeit bei ≤ 45 km/h, wird es als Moped eingestuft (Zulassung und Führerschein erforderlich); ab 45 km/h wird es als Motorrad behandelt (Motorradführerschein, spezielles Kennzeichen usw.).

Welche verschiedenen Arten von Elektrofahrrädern gibt es je nach Geschwindigkeit?

Wir unterscheiden zwischen langsamen E-Bikes (Unterstützung bis 25 km/h), schnellen E-Bikes oder Speed-Pedelecs (Unterstützung bis 45 km/h) [ ] und darüber hinausgehenden Elektrofahrrädern, die als Motorräder behandelt werden.

Ist es möglich, ein Elektrofahrrad zu haben, das 50 km/h schnell fährt?

Nein, ein E-Bike, das dank seines Motors 50 km/h schnell fahren kann, ist rechtlich gesehen kein Fahrrad mehr. Es gilt dann als Motorrad mit allen damit verbundenen Auflagen (Motorradführerschein, Zulassung usw.).

Quellen:

Elektrische Lasten- und Stadträder

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