1. Gültigkeitsbedingungen:
a. Die Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Kaufdatum des Fahrrads.
b. Das Fahrrad wurde regelmäßig oder mindestens einmal jährlich von einem von Batoo zugelassenen Fachbetrieb gewartet.
1. Was ist von der Garantie abgedeckt?
a. Herstellungsfehler: Die Garantie deckt Herstellungsfehler des Lastenrads ab, einschließlich elektrischer und mechanischer Komponenten, die vom Hersteller geliefert wurden.
b. Batterie: Die Garantie deckt die Batterie des elektrischen Lastenrads gegen Herstellungsfehler ab, die ihre Leistung und Lebensdauer erheblich beeinträchtigen.
c. Rahmen: Die Garantie deckt den Rahmen des elektrischen Lastenrads gegen Herstellungsfehler ab, die seine strukturelle Festigkeit beeinträchtigen.
3. Was nicht von der Garantie abgedeckt ist:
a. Normaler Verschleiß: Die Garantie deckt keinen normalen Verschleiß ab, der durch den regelmäßigen Gebrauch des elektrischen Lastenrads entsteht, insbesondere Verschleißteile (Schaltzüge und -hüllen, Bremszüge und -hüllen, Getriebekomponenten, Schmierstoffe, Felgen, Bremsbeläge, Glühbirnen, Reifen und Schläuche, Sättel sowie die normale, nutzungsbedingte Abnahme der Batterieleistung).
b. Zufällige oder vorsätzliche Beschädigung: Die Batoo-Garantie deckt keine Schäden ab, die durch Unfälle, Missbrauch, Fahrlässigkeit, unbefugte Änderungen, gewerbliche Nutzung, Vandalismus oder sonstige vorsätzliche Beschädigung verursacht werden.
c. Unsachgemäße Verwendung: Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch die Verwendung des elektrischen Lastenrads bei Nichteinhaltung der Anweisungen im Handbuch, insbesondere hinsichtlich der Belastungsgrenzen, der Nutzungsbedingungen und der empfohlenen Wartung, verursacht werden.
d. Nicht autorisierte Änderungen: Die Garantie kann erlöschen, wenn Reparaturen oder Änderungen am elektrischen Lastenrad von einer anderen Person als Batoo oder einem autorisierten Servicecenter durchgeführt werden.
4. Beschwerdeverfahren:
a. Im Falle eines von der Garantie abgedeckten Mangels muss der Besitzer des elektrischen Lastenrads spätestens 24 Stunden nach Auftreten des Problems unseren Kundendienst unter +41 21 588 02 15 oder per E-Mail an contact@batoobike.ch kontaktieren, um den Mangel zu melden und den Kundendienstprozess einzuleiten.
b. Der Eigentümer des elektrischen Lastenrads kann verpflichtet werden, einen Kaufnachweis, beispielsweise eine Rechnung, sowie Fotos oder detaillierte Beschreibungen des festgestellten Mangels vorzulegen.
c. Batoo behält sich das Recht vor, das elektrische Lastenrad zu inspizieren, um die Berechtigung der Reklamation zu prüfen und die geeigneten Korrekturmaßnahmen festzulegen.
Falls der Schaden am Fahrrad nicht von der Garantie abgedeckt ist, werden Sie vor Beginn der Reparaturarbeiten über den Grund und die Kosten der Reparatur informiert.
5. Wie Batoo die Garantie gewährleistet
a. Repariere das Teil/das Fahrrad.
b. Ersetzen Sie das Teil.
c. Sollten Reparaturversuche nach einer von Batoo festgelegten angemessenen Anzahl erfolglos bleiben, wird Batoo das gesamte Fahrrad ersetzen.
d. Sollte sich das Lastenrad in einem mangelhaften Zustand befinden oder nicht ordnungsgemäß gewartet worden sein, behält sich Batoo das Recht vor, keine Reparaturen durchzuführen.
e. Wir verzichten auf die Arbeitskosten für Garantieleistungen.
f. Garantieleistungen müssen in der Werkstatt eines autorisierten Partners durchgeführt werden; Batoo bietet keinen Vor-Ort-Service an. Wünscht der Kunde einen Vor-Ort-Service, trägt er die Reisekosten.