Allgemeine Geschäftsbedingungen von BOB Finance
1. Vertragsschluss
Der Kunde akzeptiert das Online-Angebot des VERKÄUFERS im Rahmen des Antragsverfahrens sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als integralen Bestandteil des Vertrags, indem er den Zahlungsplan elektronisch bestätigt und die AGB vollständig akzeptiert. Damit kommt ein Online-Vertrag zustande. Die elektronische Vertragsbestätigung ersetzt eine physische oder elektronische Unterschrift und ist rechtsgültig und verbindlich, genau wie die Unterschrift auf einem Vertragsdokument. Nach Vertragsschluss wird dem Kunden der Zahlungsplan zeitnah an die im Zahlungsprozess angegebene E-Mail-Adresse zugesandt. Der Zahlungsplan weist den zu zahlenden Betrag aus.
2. Forderungsabtretung
Der VERKÄUFER tritt hiermit die Forderung aus dem Finanzierungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten gegenüber dem Kunden an bob Finance, eine Niederlassung der Valora Schweiz AG, Hardturmstrasse 161, 8005 Zürich (nachfolgend „BOB“), ab. Der Kunde bestätigt, dass er BOB den Forderungsbetrag schuldet.
3. Korrespondenz und Datenübermittlung
a) Mitteilungen des VERKÄUFERS oder von BOB gelten als zugestellt, sobald sie an die vom Kunden zuletzt angegebene Post- oder E-Mail-Adresse gesendet wurden. b) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die gesamte Korrespondenz zwischen ihm und dem VERKÄUFER oder BOB per E-Mail oder Post erfolgen kann. Die Korrespondenz ist in jedem Fall verbindlich. Der Kunde trägt alle Schäden, die durch die Nutzung der oben genannten Übermittlungsmethoden entstehen, sofern der VERKÄUFER oder BOB die gebotene Sorgfaltspflicht im Geschäftsverkehr eingehalten hat.
4. Informationen
Der Kunde ermächtigt den VERKÄUFER und die BOB, alle für den Abschluss oder die Durchführung des Finanzierungsvertrags erforderlichen Informationen von öffentlichen und privaten Stellen sowie von der Zentralen Kreditauskunftei (ZEK) einzuholen. Etwaige vom Kunden angeordnete Datenbeschränkungen gelten gegenüber dem VERKÄUFER und der BOB als aufgehoben. Darüber hinaus ermächtigt der Kunde den VERKÄUFER und die BOB, die ZEK über den Finanzierungsvertrag zu informieren und, falls gesetzlich vorgeschrieben, weitere relevante Stellen zu benachrichtigen.
5. Adress- und Namensänderungen
a) Der Kunde ist verpflichtet, dem VERKÄUFER und BOB jede Namens- oder Adressänderung (einschließlich Änderungen der E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer) unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Mitteilungen an BOB sind an folgende Adresse zu richten: bob Finance, Valora Schweiz AG branch, Hardturmstrasse 161, 8005 Zürich, Schweiz. E-Mail: servicecenter@bob.ch. b) Entstehen dem VERKÄUFER oder BOB Kosten für die Adressermittlung, können diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Die Gebühr für eine Adresssuche beträgt CHF 50. c) Zieht der Kunde ins Ausland, muss der Finanzierungsvertrag vor der Ausreise vollständig zurückgezahlt werden.
6. Frist/Verzögerung
Die monatlichen Raten sind jeweils am 1. des Monats fällig. Der Fälligkeitstermin der ersten Rate ist im Zahlungsplan angegeben. Ab dem Tag nach dem Fälligkeitstermin gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug ist BOB berechtigt, dem Kunden eine formelle Mahnung mit Mahngebühren zuzustellen und ein Inkassobüro mit dem Einzug der Forderung zu beauftragen, um ihre Interessen zu wahren. Der Kunde wird umgehend über Änderungen der Zahlungsbedingungen informiert. Die Fälligkeitstermine und monatlichen Raten bleiben im Falle einer Reklamation bezüglich der Produkte oder eines Geräteschadens unverändert. Im Falle einer Rückerstattung durch den VERKÄUFER oder einen Dritten erfolgt diese unabhängig von diesem Finanzierungsvertrag. Nach Zahlung der letzten monatlichen Rate erhält der Kunde von BOB eine Bestätigung über die vollständige Tilgung der Schulden.
7. Gebühren
Sämtliche Anwaltskosten trägt der Kunde. Weitere Kosten und Auslagen, die außerhalb des Einflussbereichs des VERKÄUFERS oder von BOB liegen, werden dem Kunden ebenfalls nach dem Kausalitätsprinzip in Rechnung gestellt. Im Falle eines Zahlungsverzugs und der Abtretung der Forderung an ein Inkassobüro ist dieses berechtigt, dem Kunden Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen.
8. Mahngebühren
Die Mahngebühr für monatliche Raten beträgt CHF 20 für die erste Mahnung, CHF 25 für die zweite und CHF 30 für die dritte. Die Fälligkeitstermine der monatlichen Raten sind im Zahlungsplan festgelegt.
9. Vorzeitige Ausführung
Auf Wunsch des Kunden besteht die Möglichkeit, seine Verpflichtungen aus dem Finanzierungsvertrag vorzeitig zu erfüllen und den restlichen Kaufpreis in einer einzigen Zahlung zu begleichen.
10. Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige Bedingungen
a) BOB ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Finanzierungsvertrags jederzeit durch Rundschreiben oder auf andere geeignete Weise zu ändern. Änderungen gelten als angenommen, wenn BOB nicht innerhalb eines Monats (30 Tage) nach Versand der Mitteilung einen schriftlichen Widerspruch des Kunden erhält. b) Die Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung berührt nicht die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen.
11. Stornierung
Der Kunde kann den Finanzierungsvertrag innerhalb der vom VERKÄUFER festgelegten Widerrufsfrist kündigen. Die Kündigung ist nur gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des VERKÄUFERS möglich. Akzeptiert der VERKÄUFER den Widerruf des Kunden, kündigt er den Finanzierungsvertrag mit BOB. Der Kunde erhält anschließend eine Kündigungsbestätigung von BOB. Bereits geleistete Monatsraten werden erstattet.
12. Clearing und Abtretung durch den Kunden
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen seine Verpflichtungen gegenüber dem VERKÄUFER oder BOB aufzurechnen. Dieses Aufrechnungsverbot gilt auch im Falle eines Insolvenzverfahrens gegen den VERKÄUFER oder BOB. Der Kunde darf seine Forderungen gegen BOB nicht an Dritte abtreten.
13. Übertragung und Abtretung durch den VERKÄUFER
a) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der VERKÄUFER den Finanzierungsvertrag in seiner Gesamtheit, einschließlich aller individuellen Rechte und Pflichten sowie der sich daraus ergebenden Rechte und Sicherungsrechte, an die BOB und/oder an Dritte in der Schweiz und im Ausland (zum Zwecke der Beitreibung, Untervergabe usw.) übertragen oder abtreten darf.
14. Kundenwünsche
Der VERKÄUFER ist weiterhin primär für Kundenanfragen bezüglich Produktkäufen zuständig (insbesondere hinsichtlich Versand und Lieferzeiten sowie Rücksendungen). BOB ist ausschließlich für Anfragen im Zusammenhang mit Abrechnung/Finanzierung zuständig.
15. Datenverarbeitung
Der VERKÄUFER und BOB verarbeiten die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß der Datenschutzerklärung von BOB, die der Kunde im Rahmen des Antragsverfahrens gelesen hat, sowie gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch BOB und deren Weitergabe an Dritte im In- und Ausland im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung erfolgen zu folgenden Zwecken: Identitätsprüfung, Bonitätsprüfung, Kundenberatung, Inkassodienstleistungen, IT-Sicherheit und Systemüberwachung sowie, mit Ihrer Einwilligung, Marketingaktivitäten (z. B. Direktmarketing und Newsletter).
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Finanzierungsvertrag unterliegt schweizerischem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Finanzierungsvertrag ist, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, der Sitz des VERKÄUFERS.
17. Schlussbestimmungen
Hinweis: Im Falle von Unklarheiten und/oder Widersprüchen zwischen dem deutschen, französischen, englischen und/oder italienischen Text ist ausschließlich der deutsche Text maßgebend.
