Modell 2026
Der Kolibri V2.0
4 Jahre kontinuierliche Verbesserungen, um das alltagstauglichste Familienfahrrad zu entwickeln.
Die eingebettete Intelligenz
Navigation, Sicherheit und Wartung. Alles von Ihrem Smartphone aus.
Finden Sie Ihr Fahrrad im Falle eines Diebstahls wieder
Behalten Sie Ihr Fahrrad jederzeit im Auge, erhalten Sie Warnungen bei verdächtigen Bewegungen.
Erkennen und vermeiden Sie Ausfälle
Erkennen Sie Probleme einfacher mit der integrierten Diagnose
Verfolgen Sie Ihre Entwicklung
Finden Sie die Statistiken Ihrer gefahrenen Strecken und verfolgen Sie die Entwicklung der täglich zurückgelegten Strecken
Buchen Sie Ihre Testfahrt
Wählen Sie einen Partner in Lausanne, Genf, Montreux, Basel oder Zürich, um online zu buchen.
Sind Sie in Neuchâtel oder Freiburg? Kontaktieren Sie uns telefonisch.
Hören Sie direkt auf unsere Community.
Alles rund um Ihr Lastenrad
1. Gültigkeitsbedingungen:
a. Die Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Kaufdatum des Fahrrads.
b. Das Fahrrad wurde regelmäßig oder mindestens einmal jährlich von einem von Batoo zugelassenen Fachbetrieb gewartet.
1. Was ist von der Garantie abgedeckt?
a. Herstellungsfehler: Die Garantie deckt Herstellungsfehler des Lastenrads ab, einschließlich elektrischer und mechanischer Komponenten, die vom Hersteller geliefert wurden.
b. Batterie: Die Garantie deckt die Batterie des elektrischen Lastenrads gegen Herstellungsfehler ab, die ihre Leistung und Lebensdauer erheblich beeinträchtigen.
c. Rahmen: Die Garantie deckt den Rahmen des elektrischen Lastenrads gegen Herstellungsfehler ab, die seine strukturelle Festigkeit beeinträchtigen.
3. Was nicht von der Garantie abgedeckt ist:
a. Normaler Verschleiß: Die Garantie deckt keinen normalen Verschleiß ab, der durch den regelmäßigen Gebrauch des elektrischen Lastenrads entsteht, insbesondere Verschleißteile (Schaltzüge und -hüllen, Bremszüge und -hüllen, Getriebekomponenten, Schmierstoffe, Felgen, Bremsbeläge, Glühbirnen, Reifen und Schläuche, Sättel sowie die normale, nutzungsbedingte Abnahme der Batterieleistung).
b. Zufällige oder vorsätzliche Beschädigung: Die Batoo-Garantie deckt keine Schäden ab, die durch Unfälle, Missbrauch, Fahrlässigkeit, unbefugte Änderungen, gewerbliche Nutzung, Vandalismus oder sonstige vorsätzliche Beschädigung verursacht werden.
c. Unsachgemäße Verwendung: Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch die Verwendung des elektrischen Lastenrads bei Nichteinhaltung der Anweisungen im Handbuch, insbesondere hinsichtlich der Belastungsgrenzen, der Nutzungsbedingungen und der empfohlenen Wartung, verursacht werden.
d. Nicht autorisierte Änderungen: Die Garantie kann erlöschen, wenn Reparaturen oder Änderungen am elektrischen Lastenrad von einer anderen Person als Batoo oder einem autorisierten Servicecenter durchgeführt werden.
4. Beschwerdeverfahren:
a. Im Falle eines von der Garantie abgedeckten Mangels muss der Besitzer des elektrischen Lastenrads spätestens 24 Stunden nach Auftreten des Problems unseren Kundendienst unter +41 21 588 02 15 oder per E-Mail an contact@batoobike.ch kontaktieren, um den Mangel zu melden und den Kundendienstprozess einzuleiten.
b. Der Eigentümer des elektrischen Lastenrads kann verpflichtet werden, einen Kaufnachweis, beispielsweise eine Rechnung, sowie Fotos oder detaillierte Beschreibungen des festgestellten Mangels vorzulegen.
c. Batoo behält sich das Recht vor, das elektrische Lastenrad zu inspizieren, um die Berechtigung der Reklamation zu prüfen und die geeigneten Korrekturmaßnahmen festzulegen.
Falls der Schaden am Fahrrad nicht von der Garantie abgedeckt ist, werden Sie vor Beginn der Reparaturarbeiten über den Grund und die Kosten der Reparatur informiert.
5. Wie Batoo die Garantie gewährleistet
a. Repariere das Teil/das Fahrrad.
b. Ersetzen Sie das Teil.
c. Sollten Reparaturversuche nach einer von Batoo festgelegten angemessenen Anzahl erfolglos bleiben, wird Batoo das gesamte Fahrrad ersetzen.
d. Sollte sich das Lastenrad in einem mangelhaften Zustand befinden oder nicht ordnungsgemäß gewartet worden sein, behält sich Batoo das Recht vor, keine Reparaturen durchzuführen.
e. Wir verzichten auf die Arbeitskosten für Garantieleistungen.
f. Garantieleistungen müssen in der Werkstatt eines autorisierten Partners durchgeführt werden; Batoo bietet keinen Vor-Ort-Service an. Wünscht der Kunde einen Vor-Ort-Service, trägt er die Reisekosten.
🚲 Subventionen für den Kauf eines E-Lastenrads mit Batoo
Mit Batoo können Sie von den Subventionen Ihrer Gemeinde für den Kauf eines E-Lastenrads profitieren.
Einige Gemeinden bieten auch zusätzliche Hilfe beim Kauf eines Akkus an.
📍 Lausanne
- 15 % des Kaufpreises
- Maximum: CHF 1'000.-
------
📍 Vevey
- 20 % des Kaufbetrags (max. CHF 1'000.- / Antrag)
- Für Personen, die eine Krankenversicherungsprämie erhalten: 50 % der Kosten maximal: CHF 2'500.- / Antrag
👉 Offizielle Informationen
------
📍 Genf
- Im Jahr 2024 sind die Subventionen für Selbstständige und KMU reserviert
- Privatpersonen sind nicht mehr berechtigt
Einige Gemeinden bieten jedoch weiterhin Unterstützung an:
- Plan les Ouates : 10 % des Kaufpreises, maximal 300 CHF
- Thônex : 50 % des Kaufpreises; maximal 250 CHF
------
📍 Neuchâtel
- 10 % des Kaufpreises
- Maximum: CHF 700.-
------
📍 Basel
- 20 % des Kaufpreises
- Maximum: CHF 5'000.-
- Reserviert für in Basel ansässige Unternehmen
💡 Die Bedingungen können je nach Gemeinde variieren. Bitte überprüfen Sie die offiziellen Informationen für die neuesten Aktualisierungen.
Wir arbeiten mit unabhängigen Finanzierungsanbietern zusammen, die es Privatpersonen und Unternehmen ermöglichen, ihr Fahrrad in 3 bis 36 monatlichen Raten zu bezahlen.
Diese Partner erheben bestimmte Beschränkungen und Gebühren von berechtigten Kunden:
- Sie müssen über 18 Jahre alt sein und
- Sie müssen entweder in der Schweiz ansässig sein und eine B- oder C-Bewilligung besitzen oder Schweizer Staatsbürger sein und
- Zahlungsfähig sein (Keine negativen ZEK-Werte, keine laufenden Gerichtsverfahren)
Unsere Partner behalten sich das Recht vor, Anträge aus anderen Gründen abzulehnen. Batoo hat keinen Einfluss auf die Kriterien für die Antragsannahme.
Sie können Ihre gesamte Bestellung bis zu CHF 10.000 oder nur einen Teil davon finanzieren. Durch die Zahlung des gesamten oder eines Teils des Restbetrags können Sie die Anzahl der monatlichen Raten während der Vertragslaufzeit reduzieren.
Wird Ihr Finanzierungsantrag genehmigt, fallen Gebühren an, deren Höhe von der Anzahl der gewünschten monatlichen Raten abhängt. Die genauen Gebühren sind in unserer Produktbeschreibung „Ratenzahlung“ aufgeführt.
Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Bestellung zu stornieren, falls diese Gebühren nicht bezahlt werden.
