Immatrikulation E-Bike 45 km/h: gelbes Nummernschild, Vignette und Versicherung

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Immatriculation vélo électrique 45 km/h : ce qu’il faut vraiment savoir

Ein E-Bike mit Unterstützung bis zu 45 km/h ist in der Schweiz nicht mehr nur ein Freizeit-E-Bike: Es gilt als Speed- Pedelec. Das bedeutet, es muss zugelassen sein, ein gelbes Kennzeichen tragen, für Geschwindigkeiten bis 45 km/h versichert sein und bestimmte Vorschriften erfüllen, darunter die Helmpflicht und bestimmte Verkehrsbeschränkungen.

Für einen Radfahrer, der von einem klassischen 25 km/h E-Bike auf ein 45 km/h E-Bike umsteigt, ist der Unterschied daher nicht nur eine Frage der Geschwindigkeit, sondern auch der administrativen Abläufe, der Kosten und der Verantwortlichkeiten im Falle eines Unfalls.

Unterschied zwischen einem Auto mit 25 km/h und einem E-Bike mit 45 km/h

Langsame E-Bikes: Unterstützung auf 25 km/h begrenzt

Sogenannte „langsame“ E-Bikes bieten Unterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h, wobei der Motor in der Regel auf 500 W begrenzt ist. Sie benötigen weder ein Kennzeichen noch eine Zulassungsplakette, und für Erwachsene ab 16 Jahren ist kein spezieller Führerschein erforderlich. Die private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden an Dritten ab, was die alltägliche Nutzung erheblich vereinfacht.

Schnelle Elektrofahrräder: Unterstützung bis zu 45 km/h

Sobald die Unterstützungsstufe 45 km/h erreicht, gilt das Fahrrad als Kraftfahrzeug . Es unterliegt ähnlichen Regeln wie ein Speed-Pedelec: gelbes Speed-Pedelec-Schild, Vignette, Führerschein und obligatorische Haftpflichtversicherung über diese Vignette.

Hier nimmt das Stichwort „Elektrofahrradzulassung 45“ seine volle Bedeutung an: Es geht nicht mehr um ein einfaches, verbessertes Fahrrad, sondern um ein vom Staat als motorisiert eingestuftes Fahrzeug.

Gelbes Kennzeichen und Aufkleber für schnelles Elektrofahrrad

Wozu dient das gelbe Geschwindigkeits-Pedelec-Schild?

Das bekannte gelbe Kennzeichen ist das Zulassungskennzeichen für Mopeds und Pedelecs (Elektrofahrräder). Es identifiziert das Fahrzeug, weist dessen Registrierung beim kantonalen Kraftfahrzeugamt nach und bestätigt die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Bei einem E-Bike mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gilt das Fahren ohne dieses Kennzeichen als Fahren eines nicht zugelassenen Fahrzeugs.

Der Aufkleber für schnelle Elektrofahrräder und die Haftpflichtversicherung

Ein jährlicher Aufkleber wird am gelben Kennzeichen angebracht. Dieser Aufkleber belegt die Zahlung der Kfz-Steuer und das Bestehen einer speziellen Haftpflichtversicherung für E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h . In einigen Kantonen (z. B. Waadt) muss der Aufkleber sowohl am Kennzeichen als auch an der Zulassungsbescheinigung angebracht werden und ist bis Ende Mai des Folgejahres gültig.

Dieser Aufkleber ist das Herzstück des Systems: Ohne ihn haben Sie weder eine obligatorische Haftpflichtversicherung noch eine gültige Zulassung, selbst wenn Ihr Motorrad noch ein altes Kennzeichen hat.

E-Bike-Führerschein und -Versicherung bis 45 km/h

Welcher Führerschein ist für ein Fahrrad erforderlich, das 45 km/h fahren kann?

Zum Fahren eines E-Bikes (Elektrofahrrads) benötigen Sie mindestens einen Mopedführerschein (Klasse M) oder einen Pkw-Führerschein, der diese Klasse beinhaltet. Die Behörden (FEDRO/kantonale Dienste) weisen darauf hin, dass für das Fahren eines E-Bikes mit gelbem Kennzeichen mindestens die Klasse M erforderlich ist, während ein E-Bike mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit ohne Kennzeichen von einem Erwachsenen ohne zusätzliche Genehmigung gefahren werden darf.

Warum ist eine bestimmte Versicherung Pflicht?

Ein E-Bike mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gilt als Kraftfahrzeug: Die Haftpflichtversicherung für Motorräder und Mopeds ist daher Pflicht. Versicherer und Vergleichsportale weisen darauf hin, dass diese Versicherung Personenschäden und Sachschäden Dritter abdeckt und über das Kennzeichen und die Zulassungsplakette mit dem Fahrzeug verbunden ist. Angesichts des oft hohen Wertes von E-Bikes empfehlen einige Unternehmen zusätzlich eine Diebstahl- und Vollkaskoversicherung.

Umgekehrt ist ein E-Bike mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h in der Regel durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt, wodurch die Zahlung einer separaten Prämie nur für das Elektrofahrrad vermieden wird.

Registrierungsverfahren für ein 45 km/h schnelles Elektrofahrrad

Überprüfen Sie die Zertifizierung des Fahrrads.

Bevor Sie Ihr Fahrrad anmelden, müssen Sie sicherstellen, dass es als schnelles E-Bike zertifiziert ist: Hierfür ist eine Konformitätsbescheinigung (CoC) erforderlich, die Kategorie und Unterstützungsstufe eindeutig ausweist. Kantonale Behörden wie das OCN Fribourg verlangen diese Dokumente und können insbesondere bei importierten Fahrrädern eine technische Prüfung anordnen.

Beantragen Sie das gelbe Kennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle.

Sobald die Unterlagen vollständig sind, reichen Sie den Antrag bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihres Kantons ein. Je nach örtlicher Praxis können das Kennzeichen und die Vignette am Schalter, per Post oder mitunter über bestimmte Partner ausgestellt werden (in einigen Kantonen stellen Postämter Kennzeichen und Vignetten gegen Vorlage eines gültigen Fahrzeugscheins aus).

Den Aufkleber jedes Jahr aktualisieren

Die Plakette für ein schnelles E-Bike muss jedes Jahr vor ihrem Ablaufdatum (in der Regel Ende Mai) erneuert werden. Wird sie nicht erneuert, besteht kein Haftpflichtversicherungsschutz mehr, selbst wenn die gelbe Plakette noch am Fahrrad angebracht ist.

In der Praxis regeln viele Radfahrer diese Vorgänge über ihre Versicherung oder ihren Händler, die endgültige Verantwortung liegt jedoch immer bei der Person, die das Fahrrad benutzt.

Welche Risiken bestehen bei Nichtregistrierung?

Fahren ohne Kennzeichen oder Aufkleber auf einer 45 km/h Straße

Das Fahren eines nicht zugelassenen Speed-Pedelecs oder eines solchen mit abgelaufener Zulassungsplakette kann zu Bußgeldern und einem Fahrverbot führen, bis der Sachverhalt geklärt ist. Rechtlich gesehen handelt es sich um ein motorisiertes Fahrzeug, das ohne gültige Zulassung nicht auf öffentlichen Straßen zugelassen ist.

Folgen im Falle eines Unfalls

Das gravierendste Problem entsteht im Falle eines Unfalls. Verursachen Sie mit einem unversicherten E-Bike mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h Sachschaden oder Personenschaden, kann der Versicherer die Zahlung verweigern, und Sie haften unter Umständen persönlich. Die Kosten können sehr hoch ausfallen, insbesondere wenn Dritte oder Fußgänger verletzt werden.

Deshalb sind Zulassung, Aufkleber und Versicherung für E-Bikes bei 45 km/h keine bloßen Formalitäten, sondern ein echter rechtlicher und finanzieller Schutz.

Warum BatooBike E-Bikes mit 25 km/h bevorzugt

Einfach für den täglichen Gebrauch.

Bei BatooBike sind die meisten Modelle E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h . Die Idee ist, Fahrräder anzubieten, die leistungsstark genug für den täglichen Arbeitsweg sind, ohne den Fahrer mit dem bürokratischen Aufwand eines gelben Pedelec-Kennzeichens zu belasten. Für Erwachsene gibt es keinen zusätzlichen Führerschein, keine spezielle Haftpflichtversicherung und keine Fahrzeugprüfung: Akku laden, Unterstützungsstufe einstellen und losfahren.

Beispiele für Modelle, die ohne Registrierung angepasst wurden

Das NCM Paris ist ein faltbares E-Bike, das für die Stadt, kurze Strecken und multimodale Nutzung (Zug + E-Bike) konzipiert ist. Es zählt zu den langsamen E-Bikes mit einer Unterstützung bis maximal 25 km/h und bietet dennoch eine komfortable Reichweite.

Das NCM Moscow Plus ist ein elektrisches Mountainbike mit einem leistungsstarken Akku und einem durchzugsstarken Motor, ist aber ebenfalls auf 25 km/h begrenzt. Es erlaubt das Fahren auf Wegen, Pfaden und Landstraßen, ohne in die Kategorie der zulassungspflichtigen und führerscheinpflichtigen Speed-Pedelecs zu fallen.

Mit der Wahl eines BatooBike 25 km/h E-Bikes vermeiden Sie den Aufwand der Registrierung eines Elektrofahrrads (Kategorie 45) und genießen gleichzeitig ein robustes, zugelassenes E-Bike, das über Ihre üblichen Verträge versichert ist.

Häufig gestellte Fragen – Registrierung eines 45 km/h schnellen Elektrofahrrads

Muss ein Elektrofahrrad, das 45 km/h fährt, registriert werden?

Ja. Ein E-Bike mit Unterstützung bis 45 km/h gilt als Speed-Pedelec und somit als Moped. Es muss zugelassen sein, ein gelbes Kennzeichen tragen und über eine spezielle Haftpflichtversicherung verfügen, die durch die jährliche Vignette nachgewiesen wird.

Warum benötigt ein Speed-Pedelec ein Nummernschild?

Das gelbe Kennzeichen identifiziert das Fahrzeug, bestätigt seine Verkehrstauglichkeit und den ordnungsgemäßen Versicherungsschutz. Für die Behörden ist ein Speed-Pedelec eher ein motorisiertes Fahrzeug, das einem Moped als einem Fahrrad ähnelt, daher die Kennzeichen- und Zulassungspflicht.

Wie erhalte ich die Jahresplakette für ein E-Bike mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h?

Die Vignette wird zusammen mit dem Kfz-Kennzeichen ausgestellt, entweder von der kantonalen Kfz-Zulassungsbehörde oder, je nach Region, von Partnerbehörden. Sie muss jährlich erneuert werden, wobei die neue Vignette die alte auf dem Kfz-Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung ersetzt.

Was passiert, wenn ich mein Fahrrad bei 45 km/h nicht abschließe?

Das Fahren eines E-Bikes mit 45 km/h ohne Kennzeichen oder Aufkleber ist illegal. Bei einer Polizeikontrolle drohen ein Bußgeld und die Beschlagnahme des Fahrrads. Im Falle eines Unfalls haften Sie unter Umständen persönlich für den entstandenen Schaden, da die mit dem gelben Kennzeichen verbundene Haftpflichtversicherung nicht greift.

Quellen:

Elektrische Lasten- und Stadträder

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