E-Bike 50 km/h in der Schweiz: Speedbike, Gesetz und Risiken

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Vélo électrique à 50 km/h : mythe, réalité et risques légaux

Wer in der Schweiz nach einem E-Bike mit 50 km/h sucht, stößt schnell auf leistungsstarke Rennräder, Offroad-Modelle oder Anleitungen zum „Entsperren“ seines E-Bikes. Doch zwischen Werbung und Rechtslage klafft eine Lücke. Nach Schweizer Recht sind E-Bikes offiziell nur bis 25 und 45 km/h zugelassen, nicht bis 50 km/h.

Ein elektrisches Zweirad, das 50 km/h schnell fährt, gilt nicht mehr als einfaches E-Bike. In den meisten Fällen fällt es unter die Kategorie der Elektromopeds oder -motorräder und erfordert spezielle Führerscheine, Zulassung und Versicherung. Es ist unerlässlich, diesen Unterschied zu verstehen, bevor man sich mit einem 50 km/h schnellen Pedelec auf den Weg macht.

Was das Schweizer Gesetz über die Geschwindigkeit von Elektrofahrrädern aussagt

Die offiziellen Kategorien: 25 km/h und 45 km/h

Die Schweizer Gesetzgebung unterscheidet drei Hauptkategorien von Elektrofahrrädern: „langsame“ E-Bikes mit Unterstützung bis 25 km/h, „schnelle“ E-Bikes oder Pedelecs bis 45 km/h und „schwere“ Elektrofahrräder (Lastenräder etc.). Rechtlich gelten sie alle als Mopeds, wobei je nach Geschwindigkeit und Motorleistung unterschiedliche Vorschriften gelten.

E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h sind nach wie vor die einfachste Lösung für den Alltag: kein Kennzeichen, keine Aufkleberpflicht für Erwachsene und ähnliche Vorschriften wie für normale Fahrräder. Ein E-Bike mit 45 km/h hingegen muss zugelassen werden, ein gelbes Kennzeichen und eine Haftpflichtplakette tragen und darf nur mit einem Führerschein der Klasse M gefahren werden; Helmpflicht besteht.

Ab 45 km/h: Wir haben es nicht mehr mit einem „Elektrofahrrad“ zu tun.

Die Schweizer Vorschriften und Informationsblätter sind eindeutig: „Schnelle“ E-Bikes sind auf 45 km/h Unterstützung und 1000 W Motorleistung begrenzt. Alles, was schneller oder leistungsstärker ist, gilt als Motorrad.

In der Praxis ist ein als 50 km/h schnelles Motorrad vermarktetes Fahrzeug genauer als Elektromotorrad und nicht als E-Bike zu bezeichnen. Es unterliegt daher den Motorradvorschriften (Kategorie L) und erfordert einen entsprechenden Motorradführerschein, eine vollständige Zulassung und eine Motorradversicherung – nicht einfach die Vorschriften für 45 km/h schnelle E-Bikes.

Gibt es in der Schweiz Elektrofahrräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h?

Elektrofahrräder oder Elektromotorräder?

Auf manchen Webseiten werden Fahrzeuge als „50 km/h-Elektrofahrräder“ oder sogar als „80 km/h-Elektrofahrräder“ beschrieben. Tatsächlich handelt es sich dabei oft um getarnte Elektromotorräder oder -mopeds, manchmal ohne funktionierende Pedale, oder um Offroad-Modelle ohne Straßenzulassung. Sie gehören zur selben Kategorie wie 50-cm³-Roller oder kleine Motorräder, nicht zur Kategorie der klassischen E-Bikes.

Wer in der Schweiz mit einem E-Bike auf öffentlichen Straßen fahren möchte, kann laut Gesetz nur zwischen E-Bikes mit 25 km/h und Pedelecs mit 45 km/h wählen. Ein als Fahrrad zugelassenes E-Bike mit 50 km/h existiert nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht; darüber hinaus wird es als Motorrad eingestuft.

Die online gefundenen „50 km/h schnellen Fahrräder“

Manchmal werben Hersteller oder Händler mit einer Höchstgeschwindigkeit von „50 km/h“, um den Absatz anzukurbeln. Im Kleingedruckten der technischen Daten findet sich jedoch oft der Hinweis, dass die Unterstützung auf 45 km/h begrenzt ist und höhere Geschwindigkeiten nur durch kräftiges Treten oder Bergabfahren möglich sind. In diesem Fall handelt es sich also nicht um ein legales 50-km/h-E-Bike , sondern um ein Pedelec mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. ( Mobygo Sàrl )

Es ist daher wichtig, zwischen der theoretischen Höchstgeschwindigkeit und der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit mit Fahrunterstützung zu unterscheiden. Polizei und Versicherungen prüfen nicht Ihre 50 km/h bei einer Bergabfahrt, sondern die Motor- und Unterstützungskonfiguration.

Modifiziertes Fahrrad 50 km/h: Der Fall des ungedrosselten E-Bikes

Ein umgebautes E-Bike wird zu einem nicht konformen Fahrzeug.

Viele Suchanfragen nach „modifiziertem 50-km/h-Fahrrad“ führen zu Umbausätzen oder Tipps, wie man die Geschwindigkeitsbegrenzung eines E-Bikes auf 25 oder 45 km/h aufheben kann. Technisch ist dies oft möglich, aber rechtlich gesehen keine gute Idee. In der Schweiz, wie auch anderswo, entspricht ein entsperrtes E-Bike, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit oder Leistung überschreitet, nicht mehr der Typgenehmigung. Es gilt dann als nicht zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr.

In der Praxis wird Ihr E-Bike von der TCS oder OFROU nicht mehr als leichtes oder schnelles Moped, sondern als nicht klassifiziertes Fahrzeug eingestuft. Sie fahren im Grunde ein „gefälschtes“ 50-km/h-E-Bike ohne gültige Typgenehmigung, und weder Ihre Versicherung noch die Polizei wissen wirklich, womit sie es zu tun haben.

Auswirkungen auf Versicherung und Haftung

Das größte Risiko bei einem für 50 km/h umgebauten E-Bike ist ein Unfall. Die meisten Versicherer weisen darauf hin, dass ein umgebautes Fahrzeug nicht mehr unter den ursprünglichen Versicherungsschutz fällt: Der Versicherungsschutz kann verweigert werden, und die Haftpflichtversicherung greift unter Umständen nicht. Einige Versicherer erklären, dass im Falle eines Umbaus die Versicherung gekündigt werden kann oder die Zahlung verweigert werden kann, selbst wenn die Prämie bezahlt wurde.

Bei einer Verletzung könnten Sie persönlich für den Schaden haftbar gemacht werden, was unter Umständen sehr hohe Kosten verursachen kann. Hinzu kommt der Verlust der Herstellergarantie für das Fahrrad sowie ein beschleunigter Verschleiß von Akku, Motor und Bremsen. Für ein paar zusätzliche Kilometer pro Stunde ist das Risiko eindeutig nicht gerechtfertigt.

Was ist die richtige Wahl, wenn man schnell, aber legal fahren möchte?

Speed ​​Pedelec 45 km/h: die realistische Alternative zu 50 km/h

Wenn Sie Ihr Auto für längere Pendelstrecken ersetzen möchten, ist ein Pedelec mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h die optimale Lösung. Dies ist die offiziell anerkannte Höchstkategorie: Unterstützung bis 45 km/h, gelbes Kennzeichen, Haftpflichtaufkleber, Führerschein Klasse M und Helmpflicht.

Man fährt also schnell, aber innerhalb eines klaren rechtlichen Rahmens. Die Regeln sind auf der Website des Verbandes und von Organisationen wie der TCS zusammengefasst, die detailliert die Verkehrsbedingungen, die Führerscheinklasse und die erforderliche Ausrüstung erläutern.

Batoo 25 km/h E-Bikes für den täglichen Gebrauch

Für die meisten Fahrten in der Stadt oder im Umland ist ein E-Bike mit 25 km/h völlig ausreichend und deutlich einfacher zu handhaben. Bei BatooBike sind Modelle wie das NCM Paris oder das NCM Moscow Plus für die Schweiz zugelassen, auf 25 km/h begrenzt und bieten eine komfortable Reichweite für Pendeln, Einkaufen und Freizeit.

Mit einem Batoo-E-Bike mit 25 km/h statt eines Pseudo -Speedbikes mit 50 km/h bleiben Sie in einer klar definierten Kategorie, vermeiden bürokratischen Aufwand, Bußgelder wegen Geschwindigkeitsübertretungen und haben überschaubare Versicherungs- und Wartungskosten. Weitere Informationen zu zulässigen Höchstgeschwindigkeiten finden Sie im Batoo-Artikel „Was ist die Höchstgeschwindigkeit eines E-Bikes? “, der die Sachlage sehr gut zusammenfasst.

Häufig gestellte Fragen – Elektrofahrräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz Elektrofahrräder, die 50 km/h erreichen können?

Es gibt zwar Fahrzeuge, die 50 km/h erreichen können, aber das sind keine herkömmlichen E-Bikes mehr. Es handelt sich entweder um als solche zugelassene Elektromotorräder oder -roller, um Pedelecs mit einer Unterstützung von maximal 45 km/h oder um umgebaute Fahrräder, die nicht mehr den Vorschriften entsprechen. In der Schweiz sind E-Bikes offiziell bis 25 bzw. 45 km/h zugelassen, darüber hinaus jedoch nicht.

Ist ein E-Bike mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h legal?

Ein elektrisches Zweirad, das 50 km/h schnell fahren kann, ist legal, wenn es als Moped oder Elektromotorrad zugelassen ist und über die entsprechenden Führerscheine, Zulassungen und Versicherungen verfügt. Ein Fahrrad, das als einfaches E-Bike angeboten wird, aber für eine Unterstützung von 50 km/h ausgelegt ist, fällt jedoch nicht unter die bestehenden Kategorien und wirft rechtliche Fragen hinsichtlich seiner 50-km/h-Fähigkeit auf.

Welche Regeln gelten für ein modifiziertes Elektrofahrrad, das Geschwindigkeiten von bis zu 50 km/h erreichen kann?

Ein modifiziertes Elektrofahrrad, das 50 km/h schnell fahren kann, gilt als ungedrosselt. Es entspricht nicht mehr den ursprünglichen Spezifikationen, verliert seinen Status als leichtes oder schnelles Moped und kann als nicht verkehrskonformes Fahrzeug eingestuft werden. Bei einer Polizeikontrolle droht ein Bußgeld, und im Falle eines Unfalls kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.

Welche Risiken bestehen bei der Nutzung eines auf 50 km/h modifizierten E-Bikes?

Mit einem modifizierten E-Bike, das auf 50 km/h gedrosselt ist , setzt man sich mehreren Risiken aus: Strafen für das Fahren eines nicht zugelassenen Fahrzeugs, fehlender Versicherungsschutz, persönliche Haftung im Falle eines Unfalls und der Verlust der Garantie. Hinzu kommen die mechanischen Risiken (Bremsen, Rahmen, Reifen), die nicht für diese Geschwindigkeiten ausgelegt sind.

Quellen:

Elektrische Lasten- und Stadträder

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