Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrräder mit 45 km/h: Welche Rolle spielt sie im Schweizer Recht?
In der Schweiz gelten alle Elektrofahrräder als Mopeds, das Gesetz unterscheidet jedoch zwischen verschiedenen Kategorien. Sogenannte „langsame“ Elektrofahrräder sind auf 25 km/h und eine Motorleistung von bis zu 500 W begrenzt. „Schnelle“ Elektrofahrräder, auch Speed-Pedelecs genannt, bieten Unterstützung bis zu 45 km/h und eine Motorleistung von bis zu 1000 W.
In der Praxis wird ein Motorrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h wie ein schnelles Moped behandelt: Es muss zugelassen, versichert und mit einem gelben Kennzeichen versehen sein, und der Fahrer muss über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügen.
Umgekehrt bleibt ein E-Bike mit 25 km/h einem klassischen Fahrrad viel ähnlicher: kein Kennzeichen, weniger administrative Beschränkungen, aber begrenzte Unterstützung.
Das Mindestalter für das Fahren eines E-Bikes, egal ob langsam oder schnell, beträgt 14 Jahre. Zwischen 14 und 16 Jahren ist ein Führerschein der Klasse M erforderlich, selbst für ein einfaches E-Bike mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit. Ab 16 Jahren ist dieser Führerschein für E-Bikes mit 25 km/h nicht mehr notwendig, bleibt aber für alle E-Bikes mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit weiterhin Pflicht.
Fahrzeugzulassung, Führerschein und Versicherung: die wichtigsten Schritte

Für ein Rennmotorrad ist der erste Schritt die Zulassung. Sie müssen sich mit den Fahrzeugpapieren (Konformitätsbescheinigung, Kaufbeleg und gegebenenfalls einer Zollquittung bei Einfuhr) an die kantonale Kfz-Zulassungsstelle wenden. Nach Genehmigung des Antrags erhält der Halter ein gelbes Kennzeichen und eine Zulassungsbescheinigung.
Die Fahrzeugzulassung beinhaltet eine Versicherungsplakette, die den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug nachweist. Diese Plakette ist für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel ein Jahr) gültig und muss regelmäßig erneuert werden. Die Kosten für die Erstzulassung inklusive Fahrzeugprüfung, Zulassung und Versicherungsplakette belaufen sich üblicherweise auf einige hundert Franken, die jährlichen Versicherungskosten sind danach deutlich geringer.
Bezüglich der Führerscheine gilt eine einfache Regel: Für jedes E-Bike, das mit Unterstützung schneller als 25 km/h fährt, ist mindestens ein Führerschein der Klasse M erforderlich . Ein höherer Führerschein, wie beispielsweise ein Pkw-Führerschein (Klasse B) oder ein Motorradführerschein (Klasse A1), berechtigt ebenfalls zum Fahren eines solchen E-Bikes. Wird dieser Führerschein entzogen, erlischt auch die Fahrerlaubnis, da die Führerscheinpflicht weiterhin an die Person gebunden ist.
Die Haftpflichtversicherung, die mit dem gelben Kennzeichen verbunden ist, deckt Schäden an Dritten ab. Sie ersetzt jedoch nicht die Unfallversicherung oder die Vollkaskoversicherung für Schäden am Fahrrad selbst. Bei einem E-Bike ohne Kennzeichen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ist die Haftpflichtversicherung in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung der Hausratversicherung enthalten.
Helm, Ausrüstung und Verkehrsregeln
Für Speed-Pedelecs besteht Helmpflicht. Standard-Fahrradhelme nach EN 1078 sind zwar zulässig, viele Organisationen empfehlen jedoch einen speziellen Speed-Pedelec-Helm mit NTA 8776-Zertifizierung, der bei Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h besseren Schutz bietet.
Aus technischer Sicht muss ein Speedbike entsprechend ausgestattet sein: Fest installierte Vorder- und Rücklichter, Reflektoren, Hupe, ein linker Außenspiegel und seit Kurzem auch ein Tachometer sind bei allen neuen Speedbike-Modellen Pflicht. Bereits im Verkehr befindliche Bikes müssen bis 2027 gemäß den neuen Vorschriften des Bundesamts für Straßen (OFROU) entsprechend ausgerüstet sein.
Bezüglich der Fahrspuren gelten E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h und 45 km/h als Mopeds, müssen aber die für Radfahrer geltenden Vorschriften beachten, wenn ihre Breite weniger als einen Meter beträgt. Sie sind verpflichtet, Radwege und -streifen zu benutzen, dürfen nicht auf Gehwegen fahren und müssen – sofern nicht anders angegeben – entsprechende Schilder mit der Aufschrift „Mopeds verboten“ beachten.
In diesem Zusammenhang lassen sich viele tägliche Pendelstrecken problemlos mit einem 25 km/h schnellen E-Bike anstatt mit einem Pedelec zurücklegen. Ein elektrisches Mountainbike wie das NCM Moscow Plus beispielsweise ermöglicht komfortables Fahren auf Wegen und Straßen und fällt dabei in die Kategorie der langsamen E-Bikes, was die behördlichen Formalitäten vereinfacht.
Rennrad oder E-Bike 25 km/h: Wie wählt man das richtige aus?

Die Anschaffung eines Pedelecs mit Unterstützung lohnt sich, wenn Sie regelmäßig längere Strecken auf geeigneten Straßen zurücklegen und mit dem Umgang mit Kennzeichen, Genehmigung und strengeren Verkehrsregeln vertraut sind. Bei Distanzen von 20 bis 30 km spart die höhere Unterstützung Zeit, vorausgesetzt, Sie verfügen über eine geeignete Infrastruktur und Erfahrung im Straßenverkehr.
Für viele Nutzer in der französischsprachigen Schweiz ist ein gutes E-Bike mit 25 km/h mehr als ausreichend. Es ist für Jugendliche ab 16 Jahren ohne Führerschein leichter zugänglich, muss nicht zugelassen werden, ist überall dort akzeptiert, wo Radfahren erlaubt ist, und wird in Städten oft sogar besser toleriert. Ein elektrisches Tourenrad wie das NCM Milano Plus beispielsweise eignet sich für den Arbeitsweg, Wochenendausflüge und tägliche Besorgungen – und bleibt dabei stets innerhalb der Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h.
Wenn Sie noch unentschlossen sind, orientieren Sie sich am besten an Ihren tatsächlichen Bedürfnissen: Wie lang und häufig fahren Sie, auf welchen Straßen werden Sie unterwegs sein, wie sicher fühlen Sie sich im Straßenverkehr und wie hoch ist Ihr Budget für Versicherung und Zulassung? Die auf der NCM Bikes- Seite vorgestellte NCM-Produktpalette bietet einen guten Überblick darüber, was ein nach Schweizer Recht zugelassenes E-Bike mit 25 km/h sowohl in der Stadt als auch im Gelände leisten kann.
FAQ – Speedbiking in der Schweiz
Welche Schritte sind erforderlich, um ein Rennrad zuzulassen?
Sie müssen sich an die kantonale Kraftfahrzeugbehörde wenden, die Fahrzeugpapiere (Konformitätsbescheinigung, Kaufbeleg und gegebenenfalls Zollpapiere) vorlegen und ein Mopedkennzeichen beantragen. Nach der Zulassung erhalten Sie ein gelbes Kennzeichen, eine Zulassungsbescheinigung und eine Versicherungsplakette, die regelmäßig erneuert werden muss.
Welches Alter und welcher Führerschein sind für ein Motorrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erforderlich?
Das Mindestalter für alle E-Bikes beträgt 14 Jahre. Zwischen 14 und 16 Jahren ist für alle Elektrofahrräder ein Führerschein der Klasse M erforderlich. Ab 16 Jahren ist dieser Führerschein für E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht mehr notwendig, bleibt aber für Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h weiterhin Pflicht, es sei denn, man besitzt bereits einen höheren Führerschein (A1, B usw.).
Ist ein Helm beim Rennradfahren wirklich Pflicht?
Ja. Das Tragen eines Helms ist beim Fahren mit Speed-Pedelecs Pflicht. Ein Standard-Fahrradhelm nach EN 1078 erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, ein Speed-Pedelec-Helm nach NTA 8776 bietet jedoch besseren Schutz bei Stürzen aus großer Höhe.
Wo finde ich aktuelle offizielle Informationen zu den Bestimmungen?
Offizielle Informationen finden Sie im Leitfaden des Schweizerischen Rates für Unfallverhütung zum Schweizer E-Bike-Recht sowie auf der Webseite der Bundesregierung zum Radfahren mit herkömmlichen Fahrrädern und E-Bikes in der Schweiz. Diese beiden Quellen fassen die E-Bike-Kategorien, Verkehrsregeln und Ausrüstungsvorschriften zusammen.
Kurz gesagt: Ein Speedbike in der Schweiz ist ein echtes Elektromoped: schnell, effizient, unterliegt aber bestimmten Sicherheitsvorschriften. Wer ein einfacheres E-Bike sucht, das weder Kennzeichen noch Führerschein für Fahrer über 16 Jahren benötigt, findet in einem gut gewählten 25-km/h-E-Bike – wie beispielsweise den Modellen der NCM-Reihe von Batoo Bike – oft die praktischste Lösung für den Alltag.
