Elektrovelo-Typgenehmigung & Konformitätsbescheinigung: Das müssen Sie wissen

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Vélo électrique homologué & certificat de conformité : ce qu’il faut savoir

Warum spricht man bei manchen Elektrofahrrädern von Homologation und bei anderen nur von CE-Konformität ? Das hängt ganz vom Rechtsstatus des Fahrzeugs ab. In Europa wie in der Schweiz unterscheidet man zwischen Elektrofahrrädern bis 25 km/h (EPAC im Sinne der Normen) und schnellen Elektrofahrrädern bis 45 km/h (oft auch Speedbikes genannt), die als L1e-B- Mopeds gelten. Erstere unterliegen einer EG-Konformitätserklärung des Herstellers, letztere einer Typengenehmigung mit Konformitätsbescheinigung (CoC) und Registrierung.

In der Schweiz werden schnelle Elektrofahrräder mit einem gelben Nummernschild , einer Haftpflichtversicherung , einer speziellen Ausrüstung (einschließlich des nun obligatorischen Tachometers) und eigenen Verkehrsregeln gefahren. Seit Juli 2025 gelten für eine neue Kategorie „schwerer“ Elektrofahrräder (z. B. bestimmte mehrspurige Frachtschiffe) bis 450 kg inklusive Ladung eigene Regeln.

EPAC ≤ 25 km/h: CE-Konformität, keine Typgenehmigung

Ein Elektrofahrrad ≤ 25 km/h ist nicht im Sinne eines Mopeds „zugelassen“: Es wird unter CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht . Der Hersteller bescheinigt die Konformität über eine EU-Konformitätserklärung (DoC), die auf der harmonisierten Norm EN 15194 (mechanische/elektrische Sicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit, Bremsen mit Motorabschaltung, Benutzerinformationen usw.) basiert.

In Bezug auf die Leistung gibt es eine wichtige Nuance: In der Europäischen Union ist das EPAC mit einer Dauernennleistung von ≤ 250 W definiert. In der Schweiz wird die Kategorie „langsam“ (≤ 25 km/h) gemäß den örtlichen Gepflogenheiten und Informationsdokumenten bis zu 500 W toleriert. In jedem Fall muss die Unterstützung bei 25 km/h abgeschaltet werden (darunter kann sie aktiv bleiben, solange der Benutzer in die Pedale tritt).

Achten Sie beim Kauf auf:

  • das CE-Schild/Etikett am Rahmen,

  • die Konformitätserklärung des Herstellers oder Importeurs,

  • die Erwähnung der Norm EN 15194 in der Dokumentation.

Elektrofahrrad ≤ 45 km/h (L1e-B): EU-Zulassung + Konformitätsbescheinigung (CoC)

Sobald die Unterstützung eine Geschwindigkeit von über 25 km/h (bis 45 km/h ) ermöglicht, fällt das Elektrofahrrad in die Kategorie L1e-B (Moped). Es muss gemäß der Verordnung (EU) 168/2013 typgenehmigt sein. Jedes gemäß dem genehmigten Typ hergestellte Fahrzeug wird mit einer Konformitätsbescheinigung (CoC) ausgeliefert: Dies ist der technische „Personalausweis“ des Fahrzeugs, der für die Zulassung erforderlich ist.

In der Schweiz muss ein 45 km/h schnelles Elektrofahrrad mit einem gelben Schild und RC-Aufkleber , einem konformen Tachometer und einem geeigneten Helm gefahren werden und die für seinen Mopedstatus spezifischen Vorschriften einhalten. Auf dem Rahmen befindet sich außerdem ein Herstellerschild (Marke, Typ, Seriennummer, Kategorie).

Neu in der Schweiz (2025): Die Kategorie der „schweren“ Elektrovelos

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es in der Schweiz eine Unterkategorie „schwerer“ Mopeds , zu der auch mehrspurige Elektro-Lastenfahrräder gehören. Diese Fahrzeuge dürfen ein Gesamtgewicht von bis zu 450 kg (Fahrzeug + Ladung) erreichen, verfügen über eine Unterstützung von bis zu 25 km/h und unterliegen speziellen Zulassungs- und Nutzungsregeln (Anmeldung, Ausrüstung, Verkehr). Ziel ist es, schwere Lasten durch die Klärung der Nutzungsbedingungen besser in den öffentlichen Raum zu integrieren.

Wie erkennt man ein konformes oder zugelassenes Fahrrad?

Elektrofahrrad ≤ 25 km/h (EPAC)

  • CE-Kennzeichnung auf dem Rahmen sichtbar.

  • EU-Konformitätserklärung (DoC) verfügbar (Leitfaden/Hinweis oder PDF).

  • Verweis auf EN 15194 in der technischen Dokumentation.
    Für ein EPAC gibt es kein „CoC“: Das DoC ist das richtige Dokument.

Elektrofahrrad ≤ 45 km/h (L1e-B)

  • Vom Hersteller bereitgestelltes CoC (persönliches Dokument, das mit der Seriennummer verknüpft ist).

  • Herstellerschild mit Typ, Kategorie L1e-B, Nummer.

  • Kantonale Zulassung (gelbes Schild + RC-Aufkleber) vor der Fahrt auf die Strasse.

Erhalten Sie das auf Ihren Fall zugeschnittene „Zertifikat“

  • ≤ 25 km/h : Sie verfügen nicht über ein zugelassenes Fahrrad. Sie fordern die Konformitätserklärung (DoC) vom Hersteller/Importeur (oder Händler) an. Bewahren Sie DoC, Rechnung und Handbuch auf.

  • ≤ 45 km/h : Das CoC wird vom Hersteller bereitgestellt . Mit diesem Dokument melden Sie das Fahrrad bei Ihrem kantonalen Dienst an (gelbes Schild, RC-Aufkleber). Teile, Zeiten und Kosten variieren je nach Kanton leicht.

Normen und Kennzeichnungen, die Sie kennen sollten

  • EN 15194 (EPAC) : Anforderungen und Prüfverfahren für Elektrofahrräder bis 25 km/h . Technische Grundlage für die CE-Kennzeichnung in diesem Segment.

  • Verordnung (EU) 168/2013 (L-Kategorie) : Rahmen für die Typgenehmigung (einschließlich L1e-B ), erfordert Herstellerschild , CoC und detaillierte technische Anforderungen.

  • CE vs. CoC : Für ein Fahrrad ≤ 25 km/h ist CE/DoC ausreichend; für 45 km/h benötigen Sie eine Typgenehmigung + CoC .

Umbauten und Tuning: Auf Legalität und Versicherung achten

Durch die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 25 km/h (oder den Einbau einer „Cheatbox“) wird das E-Bike praktisch zu einem nicht zugelassenen Fahrzeug der Kategorie L. Dies ist im Straßenverkehr illegal , führt im Schadensfall zur Ablehnung der Versicherung und kann strafrechtlich verfolgt werden. Hersteller und Behörden weisen darauf hin, dass diese Manipulationen erkennbar und gefährlich sind (Bremsen, Rahmen, Garantie etc.).

Schnelle Schritte (Memo)

  • Käufer ≤ 25 km/h : Überprüfen Sie CE + DoC + EN 15194 im Produktdatenblatt/in der Anleitung. Bewahren Sie die Dokumente und Seriennummern auf.

  • Käufer ≤ 45 km/h : benötigen das CoC und fordern dann vor jeder Straßenbenutzung das gelbe Schild und den RC-Aufkleber beim kantonalen Dienst an.

  • Gebraucht/importiert : Ohne CoC für 45 km/h ist die Zulassung oft langwierig und unsicher . Wählen Sie einen autorisierten Händler , der die offiziellen Dokumente bereitstellt.

Referenztabelle: CE (EPAC) vs. CoC (L1e-B) vs. „schwere Elektrofahrräder“

Kategorie Geschwindigkeit/Leistung (Markierungen) Regulierungsansatz Schlüsseldokument Verkehr in der Schweiz
Elektrofahrrad (EPAC) ≤ 25 km/h (EU: ≤ 250 W; CH: bis zu 500 W je nach lokalen Angaben) CE -Inverkehrbringen EU-Konformitätserklärung unter Berufung auf EN 15194 Keine spezielle Registrierung
Schnelles Elektrofahrrad (L1e-B) ≤ 45 km/h Typgenehmigung (EU 168/2013) Konformitätsbescheinigung (CoC) + Herstellerschild Gelbes Schild + RC-Aufkleber , Tachometer, Helm
„Schweres“ Elektrofahrrad Mehrspurig, Unterstützung ≤ 25 km/h, bis 450 kg (Fahrzeug + Ladung) Spezifische Schweizer Vorschriften (schweres Moped) Datei nach Kanton / Typ Eintritt und spezielle Ausrüstung (OFROU)

Häufig gestellte Fragen

Benötigt ein Elektrofahrrad eine Zulassung, um in der Schweiz gefahren zu werden?

Nein, wenn die Geschwindigkeit ≤ 25 km/h ist: Es muss CE-konform (EN 15194) sein, ohne Typengenehmigung. Ja, wenn die Geschwindigkeit ≤ 45 km/h ist: Es unterliegt der Typengenehmigung mit CoC , gelbem Schild und RC-Aufkleber .

Wie bekomme ich ein Zertifikat für mein Elektrofahrrad?

Bei einer Geschwindigkeit von ≤ 25 km/h ist die EU-Konformitätserklärung beim Hersteller/Importeur anzufordern. Bei einer Geschwindigkeit von ≤ 45 km/h wird das CoC vom Hersteller bereitgestellt und dient der kantonalen Zulassung .

Was ist bei einem CE-konformen Fahrrad zu beachten?

CE-Kennzeichnung am Rahmen, Konformitätserklärung mit Verweis auf EN 15194 , Konformität der elektrischen Ausrüstung und der Bremsen (Motorabschaltung bei Betätigung der Hebel).

Welche konkreten Voraussetzungen gelten für ein Tempolimit von 45 km/h in der Schweiz?

Gelbes Schild + RC-Aufkleber , Tachometer erforderlich, geeigneter Helm und Einhaltung der Moped-spezifischen Verkehrsregeln.

Sind „schwere“ E-Lastenräder erlaubt?

Ja. Seit Juli 2025 gibt es in der Schweiz eine Kategorie für Elektro-Lastenvelos bis 450 kg (Fahrzeug + Ladung) mit spezifischen Zulassungs-, Ausstattungs- und Nutzungsbedingungen.

Ist Jailbreaking legal?

Nein. Das Loslassen eines Fahrrads mit einer Geschwindigkeit von ≤ 25 km/h macht es zu einem nicht zugelassenen Fahrzeug der Kategorie L: illegales Fahren, beeinträchtigter Versicherungsschutz , technische und rechtliche Risiken.