Speed-Pedelec zulassen & versichern: Schritt für Schritt

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Immatriculer et assurer un speed bike : démarches pas à pas

Das Fahren eines Speed-Pedelecs (45 km/h) in der Schweiz erfordert zwei Dinge: die Zulassung (Kennzeichen) und eine mit dem Kennzeichen verknüpfte Haftpflichtversicherung . Ohne diese ist das Fahren nicht erlaubt, selbst wenn das Fahrrad neu und fahrbereit ist.

Dieser Leitfaden erklärt die Schritte zur Beantragung Ihres Kennzeichens , zum Abschluss der richtigen Versicherung , zur Vorbereitung der Dokumente , zur Erneuerung der jährlichen Plakette und zur Abwicklung eines Eigentümerwechsels .

Warum sind Zulassung und Versicherung Pflicht?

Ein Speed-Pedelec wird anders eingestuft als ein 25-km/h-E-Bike: Es bietet Unterstützung bis zu 45 km/h, was zusätzliche Anforderungen mit sich bringt (darunter ein gelbes Kennzeichen , ein Helm , ein Tachometer und ein gültiger Führerschein). Die zu beachtenden offiziellen Regeln sind auf der Seite „Spezifische Regeln des Bundesamts für Straßenverkehr (ASTRA) – langsame und schnelle E-Bikes“ zusammengefasst.

Der komplette Prozess (Fahrzeugzulassungsbescheinigung, Kennzeichen, Aufkleber): Schritt für Schritt

Schritt 1: Prüfen Sie, ob es sich bei Ihrem Fahrrad tatsächlich um ein „Speed ​​Pedelec 45“ handelt.

Bevor Sie fortfahren, vergewissern Sie sich, dass Ihr Fahrrad tatsächlich als Speed-Pedelec (45 km/h) zugelassen ist und die Anforderungen dieser Kategorie erfüllt (insbesondere hinsichtlich Ausstattung und Konformität). Dies spiegelt sich in den bereitgestellten Dokumenten und der Fahrzeugkategorie wider.

Wichtiger Hinweis: Ein E-Bike mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h benötigt kein Kennzeichen. Ein E-Bike mit höherer Geschwindigkeit hingegen schon.

Schritt 2: Fahrzeugschein und Verkaufsdokumente besorgen

Zur Zulassung eines Rennrads benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung (im allgemeinen Sprachgebrauch oft als „Zulassungskarte“ bezeichnet) und einen Eigentumsnachweis (gegebenenfalls Rechnung/Kaufvertrag).

  • Beim Kauf eines Neuwagens stellt der Verkäufer üblicherweise die Zulassungsbescheinigung zur Verfügung (und übernimmt manchmal auch einen Teil des Zulassungsprozesses).

  • Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollten Sie unbedingt die Original-Zulassungsbescheinigung und einen eindeutigen Nachweis über den Eigentumsübergang/Verkauf erhalten.

Schritt 3: Schließen Sie die obligatorische Versicherung ab (Haftpflichtversicherung, die mit dem Kennzeichen verknüpft ist).

Bei einem Motorrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ist die zu erwartende Versicherung eine spezielle Haftpflichtversicherung, die mit dem Kennzeichen verknüpft ist (dies ist nicht die gleiche Logik wie bei einem einfachen „Fahrrad“, das über den Haushalt versichert ist).

Der TCS-Leitfaden für E-Bikes bei 45 km/h erläutert das Prinzip „Kennzeichen + Aufkleber“ und dessen Auswirkungen auf Versicherung und Verkehr.

Schritt 4: Beantragen Sie die Registrierung bei Ihrem Kanton

Die Fahrzeugzulassung erfolgt bei der Straßenverkehrsbehörde Ihres Wohnsitzkantons (die Bezeichnungen variieren: SAN, Kraftfahrzeugamt usw.). Die Verfahren sind kantonal unterschiedlich, der Ablauf ist aber überall sehr ähnlich.

Im Allgemeinen senden oder geben Sie Folgendes ab:

  • der Anmeldeantrag (kantonales Formular),

  • das Original-Fahrzeugzulassungsdokument ,

  • ein Ausweisdokument

  • Ihr Führerschein (oft erforderlich für Kategorie 45),

  • und, falls der Inhaber ein Unternehmen ist, gegebenenfalls ein Dokument aus dem Handelsregister.

Sobald Ihre Anfrage bearbeitet wurde, erhalten Sie:

  • die Kontrollplatte (gelbe Platte) ,

  • die Versicherungsplakette, die am Nummernschild angebracht werden soll,

  • und die aktualisierte Fahrzeugzulassungsbescheinigung (bei Halterwechsel / Erstzulassung).

Einfache Regel: Solange das Kennzeichen nicht am Motorrad befestigt ist, darf man nicht damit fahren.

Kantonale Verfahren: Dokumente und Fristen (was Sie erwartet)

  • Viele Kantone nehmen Anträge am Schalter und oft auch per Post entgegen (manchmal auch online, je nach Service).

  • Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Arbeitsaufkommen im Büro und Vollständigkeit der Akte.

  • Fehlt ein Dokument (z. B. die Original-Fahrzeugzulassungsbescheinigung, der Personalausweis), kann der Antrag blockiert werden.

Tipp: Bereiten Sie von Anfang an eine reibungslose Datei vor (Originale + saubere Kopien, konsistente Informationen, gegebenenfalls Unterschrift).

Jährliche Kfz-Steuerplakette: Kosten, Verlängerung und Außerbetriebnahme

Der Aufkleber belegt, dass die mit dem Kennzeichen verbundene Haftpflichtversicherung gültig ist und jährlich erneuert werden muss. In der Praxis erhalten Sie üblicherweise eine Rechnung/Benachrichtigung, und die Erneuerung erfolgt durch fristgerechte Zahlung.

Wenn Sie das Speedbike nicht mehr benutzen:

  • Lassen Sie die Vignette nicht versehentlich ablaufen, wenn Sie beabsichtigen, Auto zu fahren.

  • Und wenn Sie es wirklich nicht mehr benutzen, befolgen Sie die kantonale Logik (erneuern Sie es nicht und betrachten Sie das Fahrzeug als außer Betrieb).

Eigentümerwechsel: Was genau muss getan werden?

Während eines Verkaufs/einer Übertragung:

  1. Der Verkäufer händigt dem Käufer die Original-Zulassungsbescheinigung und ein Verkaufs-/Übertragungsdokument aus.

  2. Der Käufer aktualisiert die Fahrzeugzulassungsbescheinigung beim Kantonsamt, schließt eine kennzeichenbezogene Versicherung ab und erhält das Kennzeichen/den Aufkleber gemäß dem Verfahren.

  3. Die genauen Gebühren und Verfahren (sowie die Kennzeichenverwaltung) hängen vom Kanton ab, aber die Grundidee ist immer: Aktualisierung des Kennzeichenhalters + Versicherungsschutz + gültiges Kennzeichen/Aufkleber .

Versicherungsarten und Deckungsumfang: Worauf Sie achten sollten

Beim Vergleich von Versicherungspolicen für „Motorräder/Mopeds“:

  • Prüfen Sie, ob die obligatorische Haftpflichtversicherung abgedeckt ist und zum Kennzeichen passt.

  • Schauen Sie sich die nützlichen Optionen an: Flug, Komplett-/Teilversicherung, Pannenhilfe usw.

  • Schätzen Sie Ihr tatsächliches Risiko ein: Parken im Freien, Wert des Fahrrads, Nutzungshäufigkeit.

Häufige Fehler, die es zu vermeiden gilt

  • Fahren „nur zum Testen“ ohne festes Kennzeichen.

  • Zu glauben, dass eine private Haftpflichtversicherung die obligatorische, an das Kfz-Kennzeichen gebundene Haftpflichtversicherung ersetzt.

  • Vergessen Sie die Erneuerung Ihres jährlichen Aufklebers.

  • Kauf eines Gebrauchtwagens ohne Erhalt der Original-Fahrzeugpapiere.

  • Vernachlässigung der für die jeweilige Kategorie vorgeschriebenen Ausrüstung (Helm, Tachometer usw.).

Einfache Alternative: Vermeiden Sie Zulassung und Papierkram mit einem 25 km/h schnellen E-Bike.

Wer es unkomplizierter mag (ohne Kennzeichen), für den ist ein E-Bike mit 25 km/h oft besser geeignet – vor allem für die Stadt und gemischte Strecken. Zwei beliebte Modelle bei BatooBike:

  • Das NCM Milano Plus wird für seinen Komfort und seine Autonomie im täglichen Gebrauch geschätzt.

  • Der NCM Moscow Plus ist vielseitiger, wenn man zwischen Straßen und Feldwegen wechselt.

Häufig gestellte Fragen – Zulassung und Versicherung von Rennrädern

Wie erhalte ich ein Kfz-Kennzeichen?

Sie reichen beim Straßenverkehrsamt Ihres Kantons einen Antrag zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und den erforderlichen Unterlagen ein. Sobald das Kennzeichen ausgestellt und angebracht ist, dürfen Sie fahren.

Wo kann ich die obligatorische Versicherung erwerben?

Bei einem Versicherer, der eine Haftpflichtversicherung für Pedelecs/Mopeds bis 45 km/h anbietet. Die jährliche Vignette am Kennzeichen dient als Versicherungsnachweis.

Welche Dokumente werden benötigt (Kaufvertrag, Genehmigung)?

Im Allgemeinen: Zulassungsantrag, Original-Fahrzeugschein, Identitätsnachweis und oft ein Führerschein (entsprechende Kategorie). Für Unternehmen: gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handelsregister.

Wie hoch sind die jährlichen Kosten und wie kann ich die Plakette verlängern?

Die Kosten hängen vom Versicherer und vom Kanton ab. Die Vignette wird jährlich erneuert (oft durch eine Verlängerungsrechnung/Benachrichtigung, die fristgerecht zu bezahlen ist).

Was ist im Falle eines Eigentümerwechsels zu tun?

Der Käufer muss den Halter im Fahrzeugschein beim Kanton ummelden, eine kennzeichenbezogene Versicherung abschließen und gemäß dem kantonalen Verfahren eine gültige Vignette/ein gültiges Kennzeichen erhalten.

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