Angebote zum Schulanfang
Das Familienpaket Le Colibri V2: Alles für Ihre Kinder, nichts hinzuzufügen.
Verwandeln Sie Ihre täglichen Fahrten in angenehme Familienmomente. Profitieren Sie von einer kompletten, sicheren und wetterfesten urbanen Mobilitätslösung.
3 999 CHF oder nur 128 CHF / Monat über 36 Monate
Gültig bis zum
Warum Colibri V2 Pack wählen?
Transportieren Sie Ihre Kinder und Ihr Gepäck stressfrei, staufrei und ohne Kraftstoffkosten. Das Colibri V2 kombiniert die Agilität eines Citybikes mit der Ladekapazität eines echten Lastenfahrrads.
Absoluter Komfort
Ihre Kinder reisen bequem, egal wie weit die Strecke ist.
Maximale Sicherheit
Eine Struktur, die darauf ausgelegt ist, das zu schützen, was Ihnen am wichtigsten ist.
Ganzjährig einsatzbereit
Regen, Wind oder Sonne, nichts hält Sie auf.
Die eingebettete Intelligenz
Navigation, Sicherheit und Wartung. Alles von Ihrem Smartphone aus.
*SIM-Karte nicht im Lieferumfang des Fahrrads enthalten
Finden Sie Ihr Fahrrad im Falle eines Diebstahls wieder
Behalten Sie Ihr Fahrrad stets im Blick und erhalten Sie Benachrichtigungen bei verdächtigen Bewegungen.
Ausfälle erkennen und vermeiden
Probleme dank integrierter Diagnose leichter erkennen
Verfolgen Sie Ihre Fortschritte
Finden Sie die Statistiken Ihrer gefahrenen Strecken und verfolgen Sie die Entwicklung der täglich gefahrenen Strecken
Buchen Sie Ihre Testfahrt
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Alles rund um Ihr Lastenrad
1. Gültigkeitsvoraussetzungen:
a. Die Garantie ist für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Kaufdatum des Fahrrads gültig.
b. Das Fahrrad wurde regelmäßig oder mindestens einmal pro Jahr von einem von Batoo zugelassenen Fachpartner gewartet.
1. Was die Garantie abdeckt:
a. Fabrikationsfehler: Die Garantie deckt Fabrikationsfehler des Lastenrads ab, einschließlich der vom Hersteller gelieferten elektrischen und mechanischen Komponenten.
b. Batterie: Die Garantie deckt die Batterie des E-Lastenrads gegen Fabrikationsfehler ab, die ihre Leistung und Haltbarkeit abnormal beeinträchtigen.
c. Rahmen: Die Garantie deckt den Rahmen des E-Lastenrads gegen Fabrikationsfehler ab, die seine strukturelle Festigkeit beeinträchtigen.
3. Was nicht von der Garantie abgedeckt ist:
a. Normaler Verschleiß: Die Garantie deckt keinen normalen Verschleiß ab, der sich aus der regelmäßigen Nutzung des E-Lastenrads ergibt, insbesondere bei Verschleißteilen (Schaltzüge und -hüllen, Bremszüge und -hüllen, Antriebselemente, Schmierstoffe, Felgen, Bremsbeläge, Glühbirnen, Reifen und Schläuche, Sättel sowie der normale Leistungsabfall der Batterie aufgrund der Nutzung).
b. Unfall- oder vorsätzliche Schäden: Die Batoo-Garantie deckt keine Schäden ab, die durch Unfälle, unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit, unbefugte Änderungen, kommerzielle Nutzung, Vandalismus oder sonstige vorsätzliche Schäden verursacht wurden.
c. Nicht konforme Nutzung: Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch eine nicht den Anweisungen des Handbuchs entsprechende Nutzung des E-Lastenrads verursacht wurden, insbesondere hinsichtlich der Beladungsgrenzen, der Nutzungsbedingungen und der empfohlenen Wartung.
d. Unbefugte Änderungen: Die Garantie kann erlöschen, wenn Reparaturen oder Änderungen am E-Lastenrad von einer anderen Person als Batoo oder einem autorisierten Servicecenter durchgeführt werden.
4. Reklamationsverfahren:
a. Im Falle eines durch die Garantie abgedeckten Mangels muss der Eigentümer des E-Lastenrads unseren Kundendienst unter +41 21 588 02 15 oder per E-Mail an contact@batoobike.ch spätestens 24 Stunden nach Auftreten des Problems kontaktieren, um dies zu melden und den Kundendienstprozess einzuleiten.
b. Der Eigentümer des E-Lastenrads kann aufgefordert werden, einen Kaufbeleg, wie z.B. eine Rechnung, sowie Fotos oder detaillierte Beschreibungen des festgestellten Mangels vorzulegen.
c. Batoo behält sich das Recht vor, das E-Lastenrad zu inspizieren, um die Gültigkeit der Reklamation zu beurteilen und geeignete Korrekturmaßnahmen zu bestimmen.
Wenn die Schäden am Fahrrad nicht von der Garantie abgedeckt sind, werden Sie über den Grund und die Reparaturkosten informiert, bevor Reparaturen eingeleitet werden.
5. Wie Batoo die Garantie gewährleistet
a. Reparatur des Teils/Fahrrads
b. Ersatz des Teils
c. Wenn nach einer angemessenen Anzahl von Reparaturversuchen am Fahrrad (wie von Batoo festgelegt) diese erfolglos bleiben, wird Batoo das gesamte Fahrrad ersetzen.
d. Wenn der Zustand des Lastenrads beklagenswert oder ungepflegt ist, behält sich Batoo das Recht vor, keine Reparatur durchzuführen.
e. Wir verzichten auf Arbeitskosten für Garantieleistungen.
f. Die Durchführung von Garantiearbeiten muss in der Werkstatt der autorisierten Partner erfolgen; Batoo übernimmt keinen Vor-Ort-Service. Wenn der Kunde einen Reparaturdienst zu Hause anfordert, gehen die Reisekosten zu Lasten des Kunden.
🚲 Förderungen für den Kauf eines elektrischen Lastenfahrrads mit Batoo
Mit Batoo können Sie die von Ihrer Gemeinde angebotenen Förderungen für den Kauf eines elektrischen Lastenfahrrads in Anspruch nehmen.
Einige Gemeinden bieten auch zusätzliche Unterstützung für den Kauf einer Batterie an.
📍 Lausanne
- 15% des Kaufpreises
- Maximal: CHF 1'000.-
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📍 Vevey
- 20% des Kaufpreises (max. CHF 1'000.- / Antrag)
- Für Personen, die einen Krankenkassen-Zuschuss erhalten: 50% der Kosten, maximal: CHF 2'500.- / Antrag
👉 Offizielle Informationen
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📍 Genf
- Im Jahr 2024 sind die Förderungen Selbstständigen und KMU vorbehalten
- Privatpersonen sind nicht mehr berechtigt
Einige Gemeinden bieten jedoch noch Unterstützung an:
- Plan les Ouates : 10% des Kaufpreises, maximal 300 CHF
- Thônex : 50% des Kaufpreises; maximal 250 CHF
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📍 Neuenburg
- 10% des Kaufpreises
- Maximal: CHF 700.-
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📍 Basel
- 20% des Kaufpreises
- Maximal: CHF 5'000.-
- Reserviert für in Basel ansässige Unternehmen
💡 Die Bedingungen können je nach Gemeinde variieren. Überprüfen Sie die offiziellen Informationen für die neuesten Aktualisierungen.
Wir arbeiten mit unabhängigen Finanzdienstleistern zusammen, die es Privatpersonen und Unternehmen ermöglichen, ihr Fahrrad in 3 bis 36 Monatsraten zu bezahlen.
Diese Partner legen bestimmte Einschränkungen und Gebühren für berechtigte Kunden fest:
- Mindestalter 18 Jahre und
- Wohnsitz in der Schweiz (Ausweis B oder C) oder Schweizer Bürger und
- Zahlungsfähig (keine negativen ZEK-Einträge, keine laufenden Betreibungen)
Unsere Partner behalten sich das Recht vor, Anträge aus anderen Gründen abzulehnen. Batoo hat keinen Einfluss auf die Annahmekriterien des Antrags.
Es ist möglich, die gesamte Bestellung bis zu einem Betrag von 10'000 CHF oder nur einen Teil davon zu finanzieren. Sie können die Anzahl der zu zahlenden Monatsraten während der Vertragslaufzeit reduzieren, indem Sie den gesamten oder einen Teil des Restbetrags bezahlen.
Im Falle der Genehmigung des Finanzierungsantrags fallen Gebühren an, die von der Anzahl der gewünschten Monatsraten abhängen. Die Gebühren sind auf unserem Produkt "Ratenzahlung" detailliert aufgeführt.
Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Bestellung zu stornieren, wenn diese Gebühren nicht beglichen werden.
