Allgemeine Geschäftsbedingungen für Garantieverlängerungen, Diebstahlversicherungen und Kaskoversicherungen

Allgemeine Bestimmungen

Vertragspartner: Der Risikoträger für diese Versicherung ist: Helvetia Compagnie Suisse d'Assurances SA, Dufourstrasse 40, 9001 St. Gallen. Verantwortlich für diese Versicherung: Européenne Assurances Voyages (in der CGA als ERV bezeichnet), eine Niederlassung der Helvetia Compagnie Suisse d'Assurances SA, deren Hauptsitz sich in der St. Alban-Anlage 56, Postfach, CH-4002 Basel befindet.

Versicherte Risiken und ihr Umfang: Die Ereignisse, deren Eintritt die Grundlage für die Verpflichtung zur Bereitstellung von ERV bildet, ergeben sich aus der Versicherungspolice und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (CGA).

Versicherungsnehmer und versicherte Person:Versicherungsnehmer ist der Fahrradhändler, der mit ERV einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Die Versicherung ist gültig, wenn der Händler seinen Hauptsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein hat. Die versicherte Person ist der rechtmäßige Eigentümer des versicherten Fahrrads. Es muss sich um eine natürliche Person handeln. Die Versicherung deckt auch Personen ab, die mit ihm im gleichen Haushalt leben und die das Fahrrad gesetzlich benutzen dürfen.

Versichertes Fahrzeug und Zubehör: Die Versicherung deckt das neu gekaufte Fahrrad (ausgenommen gebrauchte Fahrräder) und mit der Rahmen- oder Fahrrad-Identifikationsnummer bei ERV registriert, einschließlich des gleichzeitig gekauften und fest montierten Zubehörs und des Bildschirms. Die Versicherung deckt den persönlichen, privaten und beruflichen Gebrauch ab (z. B. für Fahrten zur Arbeit). Eine kommerzielle Nutzung (z. B. Fahrradsharing, Lieferdienste) ist jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Gültigkeits-/Abschlusszeitraum: Die Versicherung ist gültig, wenn sie spätestens 90 Tage nach dem Kauf des neuen Fahrrads abgeschlossen wird.

Beginn und Ende des Versicherungsschutzes: Der Vertrag tritt an dem in der Police angegebenen Datum in Kraft und endet nach 4 Jahren.

Räumlicher Geltungsbereich, Gültigkeitsdauer: Der Versicherungsschutz deckt Schäden ab, die in direktem Zusammenhang mit dem Fahren und Besitz des versicherten Fahrrads stehen. Sofern nicht anders angegeben, gilt der Versicherungsschutz weltweit für die in der Versicherungspolice angegebene Versicherungsdauer.

Franchise: Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, wird im Schadensfall eine allgemeine Franchise von CHF 200 in Rechnung gestellt.

Allgemeine Ausschlüsse: Keine Versicherungsleistungen werden gezahlt: für Ereignisse, die bereits bei Abschluss der Versicherung eingetreten sind; bei Verletzung grundlegender Sorgfaltspflichten, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (z. B. falsche Sicherung des Fahrrads, mangelnde Wartung, Wartung, Überlastung, Überlastung, Überlastung, Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, Verstoß gegen die Verkehrsregeln, unzureichende Reinigung); bei Teilnahme an Wettkämpfen, Training im Profisport und bei Rennen aller Art; wenn die Veranstaltung auf eine fehlerhafte Reparatur, auf eine vom Versicherten selbst durchgeführte Reparatur oder auf eine unbefugte Änderung (z. B. Tuning) zurückzuführen ist; bei geringfügigen Abweichungen von der garantierten Beschaffenheit, die die Benutzung des Fahrrads nicht verhindern, sowie bei Kratzern und Beschädigungen des Lacks; für Transportleistungen in schwer zugänglichem oder für die Öffentlichkeit nicht zugänglichem Gelände (z. B. enge und isolierte Wald- und Bergwege, Straße) nicht öffentlich zugänglich); bei Ausfällen aufgrund entladener Batterien; für Schäden, die am Fahrrad während des Transports mit öffentlichen Verkehrsmitteln verursacht wurden; für Schäden aller Art im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung oder für Schäden, für die Ansprüche gegen Dritte bestehen; im Fall von Ansprüchen aufgrund von Vandalismus.

Versicherungsleistungen im Überblick

Sofern nicht anders angegeben, beschränken sich die Leistungen auf den Leistungsumfang und auf die maximale Versicherungssumme der abgeschlossenen Versicherungspolice oder auf den Kaufpreis. Sofern nicht anders angegeben, gelten die maximalen Versicherungssummen pro Ereignis.

Casco

Versicherungsfälle: ERV gewährt Versicherungsschutz nach einem Unfall oder Sturz, Diebstahl oder bei Missbrauch oder Manipulation, wenn das versicherte Fahrrad und/oder das fest montierte Zubehör oder der Bildschirm dadurch beschädigt oder gestohlen werden.

Versicherte Leistungen: Im Versicherungsfall übernimmt ERV die unten aufgeführten Kosten:
• Kosten für die Fahrradreparatur, einschließlich Zubehör, durch die Fachwerkstatt des Händlers;
• Gleichwertiger Ersatz in Form von Sachleistungen im ersten und zweiten Versicherungsjahr. ERV behält sich das Recht vor, stattdessen eine Barzahlung zu leisten. Die Höhe der Entschädigung ist in allen Fällen auf den ursprünglichen Kaufpreis begrenzt;
• Wiederbeschaffungswert gemäß Marktwertraster ab dem dritten Versicherungsjahr. Wenn das beschädigte Fahrrad repariert werden kann, erstattet ERV die Reparaturkosten. Für Fahrräder, die nicht repariert werden können oder deren Reparaturkosten den ursprünglichen Kaufpreis übersteigen, erfolgt ein Ersatz in Form von Sachleistungen oder die Zahlung des ursprünglichen Kaufpreises.

Ausschlüsse: Die Versicherung deckt nicht ab:
• Reparaturkosten, die auf eine Reparatur zurückzuführen sind, die nicht von der Fachwerkstatt des Händlers durchgeführt wurde, oder auf eine unsachgemäße Reparatur;
• Gepäck und Zubehör, das später hinzugefügt wurde und nicht im ursprünglichen Kaufpreis enthalten war;
• Schäden, die nur die Batterie betreffen (abhängig von Kanal 4 A)

Ergänzendes Casco

Beschädigung der Batterie:
• Versicherungsfälle: ERV gewährt Versicherungsschutz als Folge eines Unfalls oder Sturzes, Diebstahls oder bei Missbrauch oder Manipulation, wenn die versicherte Batterie dadurch beschädigt oder gestohlen wird.
• Versicherungsleistungen: Für die Batterie gelten dieselben Versicherungsleistungen wie in Abschnitt 3.2 aufgeführt.
• Ausschlüsse: Die Versicherung deckt nicht: Reparaturkosten aufgrund einer Reparatur, die nicht von der Fachwerkstatt des Händlers durchgeführt wurde, oder aufgrund einer unsachgemäßen Reparatur; später hinzugefügtes Gepäck und Zubehör, das nicht im ursprünglichen Kaufpreis enthalten war.

Erweiterte Garantie:
Versicherungsfälle: Nach Ablauf der Herstellergarantie gewährt ERV ab dem 25. Monat nach dem Kauf des neuen versicherten Fahrrads folgenden Versicherungsschutz:
• maximal zwei weitere Jahre im Falle einer Unterbrechung des Rahmens,
• maximal zwei Jahre für Bauteile und Elektronik,
• maximal zwei weitere Jahre für den Akku, sofern die Restkapazität und mögliche Ladezyklen nicht dem Garantieversprechen des Herstellers entsprechen, sofern der Akku gemäß der Bedienungsanleitung verwendet und aufgeladen wird.

Versicherte Leistungen: Im Versicherungsfall übernimmt ERV die unten aufgeführten Kosten:
• Kosten für die Fahrradreparatur, einschließlich Zubehör, durch die Fachwerkstatt des Händlers;
• Wiederbeschaffungswert gemäß Marktwerttabelle. Wenn das beschädigte Fahrrad repariert werden kann, erstattet ERV die Reparaturkosten. Für Fahrräder, die nicht repariert werden können oder wenn die Reparaturkosten den ursprünglichen Kaufpreis übersteigen, wird der Wiederbeschaffungswert gemäß dem ursprünglichen Kaufpreis gemäß der Marktwerttabelle bezahlt.

Ausschlüsse: Es werden keine Versicherungsleistungen gezahlt:
• wenn die in der Betriebsanleitung angegebenen Wartungsintervalle nicht eingehalten werden oder wenn die Wartung falsch durchgeführt wurde;
• im Falle eines Ereignisses, das auf den unsachgemäßen Gebrauch des Fahrrads zurückzuführen ist;
• im Falle eines Herstellungs- oder Montagefehlers.

Assistenz

Versicherungsfälle und Leistungen: Die ERV organisiert über die Alarmzentrale den folgenden Service und übernimmt die entstehenden Kosten, wenn das Fahrrad während einer Fahrt kaputt geht oder gestohlen wird oder wenn die versicherte Person einen Unfall mit diesem Fahrrad hat:
• Transport des Fahrrads zur Fachwerkstatt des Händlers oder zum Wohnort der versicherten Person;
• Rücksendekosten zum nächstgelegenen Wohnort oder Krankenhaus.

Ausschlüsse: Es werden keine Versicherungsleistungen gezahlt:
• für Verkehrsdienste auf schwer zugänglichen oder für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Flächen (z. B. enge und isolierte Wald- und Bergstraßen, Straßen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind);
• für Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen;
• für die Dienste eines Rettungs- und Rettungsdienstes.

Verfahren im Schadensfall

Pflichten im Schadensfall: Versicherte sind insbesondere verpflichtet, die folgenden Verpflichtungen einzuhalten:
• Folgen Sie im Schadensfall dem Verfahren gemäß Tabelle, Kap. 6;
• Die versicherte Person ist zur weitestmöglichen Mitarbeit verpflichtet (Mitwirkungspflicht);
• Im Katastrophenfall müssen alle vernünftigerweise erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um den Schaden zu vermeiden, zu begrenzen und aufzuklären (Verpflichtung zur Schadensminderung);
• Der Versicherer muss erhalten:
• die angeforderten Informationen so schnell wie möglich,
• die erforderlichen Dokumente und Vollmachten und
• Zahlungsdetails (IBAN).

Fehlerhafte Pflichtverletzung im Schadensfall:
• Im Falle einer unrechtmäßigen Pflichtverletzung während eines Schadens ist der Versicherer berechtigt, seine Entschädigung um den Betrag zu kürzen, der bei Einhaltung der Verpflichtungen gekürzt worden wäre.
• Es wird keine Leistung des Versicherers gezahlt, wenn sie dem Versicherer schadet und wenn:
• die versicherte Person wissentlich falsche Fakten angibt,
• die versicherte Person Fakten verbirgt oder
• die versicherte Person den Verpflichtungen (insbesondere Polizeibericht, Feststellungen, Bestätigung und Quittungen) nicht nachkommt.

Weitere wesentliche Bestimmungen und Verpflichtungen

Versicherungsprämie: Die Prämie wird im Rahmen des Verfahrens für den Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag mitgeteilt. Die Prämie wird vom Versicherungsnehmer an ERV gezahlt.

Besitzerwechsel: Wird das versicherte Fahrrad verkauft, getauscht, gespendet und wechselt es den Besitzer, muss die versicherte Person ERV innerhalb von 30 Tagen nach dem Wechsel schriftlich informieren. Die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Vertrag erlöschen mit dem Eigentümerwechsel.

Ansprüche gegen Dritte:
• Wenn die versicherte Person von einem verantwortlichen Dritten oder von ihrem Versicherer entschädigt wurde, ist im Rahmen dieses Vertrags keine Entschädigung fällig. Wenn ERV an Stelle des Verursachers gehandelt hat, muss der Versicherte seine Haftpflichtansprüche bis zur Höhe der Kosten, die ERV entstanden sind, an ihn abtreten.
• Bei Mehrfachversicherungen (fakultativ oder pflichtversichert) erbringt die ERV ihre Leistungen subsidiär, sofern die Versicherungsbedingungen des anderen Versicherers nicht ebenfalls eine Subsidiaritätsklausel enthalten. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Regeln der Doppelversicherung.
• Im Falle einer Deckung durch mehrere autorisierte Unternehmen werden die Kosten insgesamt nur einmal erstattet.

Verjährung: Nach Eintritt eines Anspruchs verjähren Ansprüche mit einer Verjährungsfrist von fünf Jahren.

Art der Versicherung: Dies ist eine Schadensversicherung.

Anwendbares Recht und Vertragsgrundlagen: Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Die Vertragsgrundlagen sind beispielsweise das Angebot, die Kundeninformationen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, gegebenenfalls andere Besondere Bedingungen oder Zusatzbedingungen sowie die Police. Darüber hinaus unterliegt dieser Vertrag dem Bundesgesetz über Versicherungsverträge. Hat die versicherte Person ihren Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein, so gelten das liechtensteinische Recht sowie die Bestimmungen des liechtensteinischen Versicherungsvertragsrechts.

7 Zu Unrecht bezogene Leistungen: Leistungen, die die versicherte Person und der Versicherungsnehmer zu Unrecht erhalten haben, müssen ERV innerhalb von 30 Tagen zusammen mit den damit verbundenen Kosten erstattet werden.

Währungsumrechnung: ERV bezahlt ihre Dienstleistungen in CHF. Die Umrechnung von Fremdwährungen erfolgt auf der Grundlage des Wechselkurses des Tages, an dem diese Kosten von der versicherten Person bezahlt wurden.

Datenschutz:
• Alle personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet. Die Person, die für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich ist, ist ERV.
• In den Datenschutzinformationen unter www.erv.ch/pro-tection-des-data finden Sie weitere Informationen zu den Zwecken der Verarbeitung (z.B. Versicherungsgeschäftsführung, Marketingaktivitäten, Preisgestaltung und Erstellung einzelner Produkte, Risikobewertung und Erstellung einzelner Produkte, Risikobewertung und Schadenbearbeitung, Empfänger in der Schweiz und im Ausland) sowie zu Ihren Rechten.

Abtretung von Ansprüchen und Haftungsbeschränkung:
• Sobald die Forderung von ERV beglichen wurde, treten der Versicherungsnehmer und die versicherte Person automatisch und massenhaft ihre Ansprüche gegen Dritte aus dem Versicherungsvertrag an ERV ab.
• ERV bietet nur Versicherungsschutz an und gewährt Schadenleistungen oder andere Leistungen, soweit diese keinen Verstoß oder eine Beschränkung der UNO-Resolutionen und keinen Verstoß gegen Handels- oder Wirtschaftssanktionen der Schweiz, der Europäischen Union, der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika darstellen.

Übersetzungen: Bei Zweifeln an der Interpretation und dem Inhalt einer Dokumentation ist nur die deutsche Version verbindlich (siehe ERV-Seite).

Glossar

Zubehör: Mit Zubehör meinen wir fest montiertes Zubehör und das mit dem Fahrrad neu gekaufte Ladegerät.

Unfall und Sturz: Ein Unfall und Sturz ist jede schädliche, plötzliche und unbeabsichtigte Verletzung, die durch einen ungewöhnlichen und schädlichen äußeren Faktor verursacht wird und die am versicherten Fahrrad und/oder an der versicherten Person beim Fahren des versicherten Fahrrads während der Fahrt mit dem versicherten Fahrrad verursacht wird.

Einzelhändler: Es ist die Verkaufsstelle des versicherten Fahrrads. Im Falle der Liquidation des Unternehmens oder der Insolvenz des Händlers gilt eine offizielle Fachwerkstatt als zweitrangig.

Wartung: Die versicherte Person ist verpflichtet, die Wartungsintervalle gemäß den Anweisungen für die Benutzung des Fahrrads, das sie benutzt, einzuhalten. Die Wartung muss von der Fachwerkstatt des Händlers durchgeführt werden.

Wohnort: Der Wohnsitz ist das Land und der Ort, in dem die versicherte Person ihren rechtmäßigen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Wohnsitz hat oder wo sie vor Beginn des versicherten Aufenthalts gelebt hat.

Missbrauch oder Handhabung: Unter Missbrauch oder Handhabung wird die falsche Handhabung des Fahrrads einschließlich des Zubehörs verstanden, die von den Herstellerangaben oder von der allgemeinen Lebenserfahrung abweicht (z. B. schlechte Befestigung der abnehmbaren Bildschirme, Ladefehler).

Panne: Eine Panne ist ein unerwarteter Defekt am Fahrrad oder am Schlüssel, einschließlich des Verlusts des Schlüssels, der das Fahren unmöglich macht.

Ursprünglicher Kaufpreis: Der ursprüngliche Kaufpreis entspricht dem Wert des Nettokaufpreises, der auf dem Kaufvertrag/der Rechnung ausgewiesen ist.

Zubehör: Mit Zubehör meinen wir fest montiertes Zubehör und das mit dem Fahrrad neu gekaufte Ladegerät.

Ersatz in Form von Sachleistungen: Im Gegensatz zu einer Barzahlung ersetzt ERV den erlittenen Schaden nicht durch Zahlung einer Geldleistung, sondern durch den Ersatz des beschädigten Fahrrads durch ein Fahrrad von gleichem Wert.

Falsche Sicherheit: Fahrräder und Batterien, die nicht oder mit einer entsprechenden Schließeinrichtung verschlossen sind und zurückgelassen werden, gelten als schlecht gesichert. Dies gilt auch für leicht abnehmbare Bildschirme, die beim Abstellen des Fahrrads nicht mitgenommen werden.

Schweiz: Der Geltungsbereich „Schweiz“ umfasst die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein.

Marktwert:

• Vandalismus: Vorsätzliche und vorsätzliche Verschlechterung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte.
• Fahrrad: Mit Fahrrad meinen wir alle Fahrräder, einschließlich Elektrofahrräder mit einem Elektromotor mit einer Leistung von bis zu 1,00 kW sowie einer Tretunterstützung, die die Geschwindigkeit auf bis zu 45 km/h erhöht.