bob.ch Finanzierungsbedingungen

Die folgenden allgemeinen Bedingungen gelten nur, wenn der Kunde eine Zahlung in monatlichen Raten abonniert:

1. Zustandekommen des Vertrags

Der Kunde akzeptiert das vom VERKÄUFER im Rahmen des Bewerbungsprozesses angebotene Online-Angebot sowie diese AGB als Vertragsbestandteil, durch die elektronische Bestätigung des Zahlungsplans und die weltweite Akzeptanz der AGB. Ein online abgeschlossener Vertrag kommt somit zustande. Die elektronische Bestätigung des Vertragsabschlusses ersetzt die physische Unterschrift oder die elektronische Signatur und ist wie die Unterzeichnung eines Vertragsdokuments rechtsgültig und verbindlich.

Kommt ein Vertrag zustande, wird der Zahlungsplan dem Kunden rechtzeitig an die im Zahlungsvorgang angegebene E-Mail-Adresse zugesandt. Der Zahlungsplan zeigt die Höhe der Forderung.

2. Abtretung von Ansprüchen

Der VERKÄUFER tritt hiermit die Forderung aus dem Finanzierungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten gegenüber dem Kunden ab und überträgt sie an bob Finance, Niederlassung der Valora Schweiz AG, Hardturmstrasse 161, Hardturmstrasse 161, 8005 Zürich, 8005 Zürich (im Folgenden „BOB“). Der Kunde erkennt an, dass er BOB den Betrag der Schuld schuldet.

3. Schriftverkehr und Datenübertragung

a) Mitteilungen des VERKÄUFERS oder BOB gelten als benachrichtigt, wenn sie an die letzte vom Kunden angegebene Post- oder elektronische Adresse gesendet wurden.

b) Der Kunde akzeptiert, dass die gesamte Korrespondenz zwischen ihm und dem VERKÄUFER oder BOB sowohl per E-Mail als auch per Post gesendet werden kann. Die Korrespondenz ist in allen Fällen verbindlich. Der Kunde trägt alle Schäden, die durch die Verwendung der oben aufgeführten Übertragungsarten entstehen, wenn der VERKÄUFER oder BOB die im Geschäftsverkehr übliche Sorgfalt angewendet haben.

4. Informationen

Der Kunde ermächtigt den VERKÄUFER und die BOB, alle für den Abschluss oder die Ausführung des Finanzierungsvertrags erforderlichen Informationen von öffentlichen und privaten Organisationen sowie vom Kreditinformationszentrum (ZEK) einzuholen. Alle vom Kunden bestellten Datensperrungen gelten gegenüber dem VERKÄUFER und der BOB als entfernt. Darüber hinaus ermächtigt der Kunde den VERKÄUFER und BOB, ZEK und, falls gesetzlich vorgeschrieben, anderen Organisationen den Finanzierungsvertrag mitzuteilen.

5. Adress- und Namensänderungen

a) Der Kunde ist verpflichtet, den VERKÄUFER und BOB unverzüglich und schriftlich über jede Namens- oder Adressänderung (einschließlich Änderungen der E-Mail-Adresse und der Handynummer) zu informieren. Mitteilungen an BOB sollten an die folgende Adresse gesendet werden:

bob Finance, Niederlassung der Valora Schweiz AG
Hardturmstraße 161
8005 Zürich
E-Mail: servicecenter@bob.ch

b) Wenn dem VERKÄUFER oder BOB Kosten für die Suche nach der Adresse entstehen, können sie diese Kosten dem Kunden in Rechnung stellen. Die Kosten für eine Adresssuche betragen CHF 50.

c) Zieht der Kunde ins Ausland, muss der Finanzierungsvertrag vor der Ausreise vollständig erstattet werden.

6. Frist/Verspätung

Monatliche Zahlungen sind fällig am 1.Äh des Monats, für den sie bezahlt werden müssen. Die Frist des 1.aw Die Ratenzahlung wird im Zahlungsplan angezeigt. Der Kunde befindet sich ab 1 Uhr in ZahlungsverzugÄh Tag nach dem Fälligkeitsdatum. Bei Zahlungsverzug ist BOB berechtigt, den Kunden mit der Berechnung von Mahngebühren zu verwarnen und zur Wahrung seiner Interessen ein Inkassoinstitut mit der Einziehung der Forderung zu beauftragen. Der Kunde wird informiert, sobald sich die ihm mitgeteilten Zahlungsbedingungen ändern. Die Fristen und die Höhe der monatlichen Zahlungen bleiben im Falle einer Reklamation der Produkte oder einer Beschädigung des Geräts unverändert. Im Falle einer Rückerstattung durch den VERKÄUFER oder durch Dritte erfolgt diese Rückerstattung unabhängig von diesem Finanzierungsvertrag.

Nach Zahlung der letzten monatlichen Zahlung erhält der Kunde von BOB eine Bestätigung, dass die Schuld vollständig zurückgezahlt wurde.

7. Frisch

Allfällige Strafverfolgungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Andere Kosten und Auslagen, die außerhalb des Einflussbereichs des VERKÄUFERS oder der BOB liegen, werden dem Kunden nach dem Kausalitätsprinzip ebenfalls neu in Rechnung gestellt. Bei verspäteter Zahlung und Übertragung der Forderung an ein Inkassoinstitut ist dieses berechtigt, dem Kunden Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen.

8. Mahngebühren

Die Mahngebühr bei verspäteter Zahlung monatlicher Zahlungen beträgt CHF 20 für 1Äh Erinnerung, CHF 25 für die 2E Erinnerung und CHF 30 für die 3E Erinnerung. Die monatlichen Zahlungsfristen sind im Zahlungsplan festgelegt.

9. Vorzeitige Hinrichtung

Auf seinen Wunsch hin hat der Kunde die Möglichkeit, seine Verpflichtungen aus dem Finanzierungsvertrag vorzeitig zu erfüllen und den verbleibenden Verkaufspreis auf einmal zu zahlen.

10. Allgemeine Bedingungen und andere Bedingungen

a) BOB ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Finanzierungsvereinbarung jederzeit durch Rundschreiben oder auf andere geeignete Weise zu ändern. Änderungen gelten als akzeptiert, wenn BOB nicht innerhalb eines Monats (30 Tage) nach Absendung der Nachricht einen schriftlichen Widerspruch des Kunden erhält.

b) Die Unwirksamkeit bestimmter Vertragsbestimmungen berührt weder die Gültigkeit noch die Verbindlichkeit der anderen Bestimmungen.

11. Kündigung

Der Kunde kann den Finanzierungsvertrag innerhalb der vom VERKÄUFER gesetzten Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung des Finanzierungsvertrags kann nur zu den in den AGB des VERKÄUFERS vorgesehenen Bedingungen erfolgen. Im Falle der Annahme des Kündigungswunsches des Kunden durch den VERKÄUFER kündigt dieser den Finanzierungsvertrag mit BOB. Der Kunde erhält daraufhin eine Kündigungsbestätigung von BOB. Wenn monatliche Zahlungen bereits bezahlt wurden, werden diese zurückerstattet.

12. Vergütung und Übertragung durch den Kunden

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen seine Verpflichtungen gegenüber dem VERKÄUFER oder BOB aufzurechnen. Dieses Schadensersatzverbot gilt auch im Falle eines Konkurs- oder Zwangsverwaltungsverfahrens durch den VERKÄUFER oder BOB. Der Kunde darf Forderungen gegen BOB nicht an Dritte abtreten.

13. Übertragung und Übertragung durch den VERKÄUFER

a) Der Kunde akzeptiert, dass der VERKÄUFER den Finanzierungsvertrag in seiner Gesamtheit, einschließlich aller einzelnen Rechte und Pflichten sowie der sich daraus ergebenden Rechte und Garantien, an BOB und/oder an Dritte im In- und Ausland (zu Inkassozwecken, Untervergabe usw.) übertragen oder abtreten kann.

14. Anfragen von Kunden

Der VERKÄUFER bleibt in erster Linie verantwortlich für Kundenanfragen zum Kauf von Produkten (insbesondere für Anfragen zu Versand- und Lieferzeiten sowie für Rücksendungen). BOB ist nur für Abrechnungs-/Finanzierungsanfragen verantwortlich.

15. Verarbeitung der Daten

Der VERKÄUFER und BOB verarbeiten die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß der BOB-Datenschutzerklärung, von der der Kunde im Rahmen des Bewerbungsverfahrens Kenntnis erlangt hat, und gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch BOB und die mögliche Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte im In- und Ausland für und im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung erfolgen zu folgenden Zwecken: Identitätsprüfung, Bonitätsprüfung, Kundenberatung, Kundenberatung, Kundenberatung, Kundenberatung, Inkassodienstleistungen, Dienstleistungen für Computersicherheit und Systemsteuerung sowie, mit Ihrer Einwilligung, Marketingaktivitäten (z. B. Direktwerbung und Newsletter). Die aktuelle Version der BOB-Datenschutzerklärung kann eingesehen werden hierher.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Finanzierungsvertrag untersteht schweizerischem Recht. Sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, ist der Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Finanzierungsvertrag der Sitz des VERKÄUFERS.

17. Schlußbestimmungen

Im Falle von Unklarheiten und/oder Widersprüchen zwischen deutschen, französischen, englischen und/oder italienischen Texten ist nur der deutsche Text verbindlich.