Allgemeine Bedingungen für Garantieverlängerungen, Diebstahlversicherung und Kaskoversicherung

Allgemeine Bestimmungen

Vertragspartner: Risikoträger dieser Versicherung ist: Helvetia Compagnie Suisse d'Assurances SA, Dufourstrasse 40, 9001 St. Gallen. Verantwortlich für diese Versicherung: Européenne Assurances Voyages (in den AGB ERV genannt), Zweigniederlassung der Helvetia Compagnie Suisse d'Assurances SA, mit Sitz an der St. Alban-Anlage 56, Postfach, CH-4002 Basel.
Versicherte Risiken und deren Umfang: Die Ereignisse, deren Eintritt die Leistungspflicht der ERV begründet, ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (CGA).
Versicherungsnehmer und versicherte Person: Versicherungsnehmer ist der Fahrradhändler, der mit der ERV einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Die Versicherung gilt, wenn der Gewerbetreibende seinen Sitz in der Schweiz oder Liechtenstein hat. Die versicherte Person ist der rechtmäßige Eigentümer des versicherten Fahrrades. Es muss sich um eine natürliche Person handeln. Mitversichert sind auch Personen, die mit ihm im gleichen Haushalt leben und gesetzlich zur Nutzung des Fahrrads berechtigt sind.
Versichertes Fahrzeug und Zubehör: Versichert ist das neu erworbene (ausgenommen gebrauchte) Fahrrad mit der Identifikationsnummer des Rahmens bzw. Fahrrades, inklusive mitgekauftem und fest montiertem Zubehör sowie der Scheibe. Die Versicherung deckt Personen ab , private und berufliche Nutzung (z. B. Reisen zur Arbeit). Gewerbliche Nutzungen (z. B. Bike-Sharing, Lieferdienste) sind jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gültigkeit/Abschlussfrist: Die Versicherung ist gültig, wenn sie spätestens 90 Tage nach dem Kauf des neuen Fahrrads abgeschlossen wird.
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes: Der Vertrag beginnt mit dem in der Police angegebenen Datum und endet nach 4 Jahren.
Räumlicher Umfang des Versicherungsschutzes, Gültigkeitsdauer: Der Versicherungsschutz deckt Schäden ab, die in direktem Zusammenhang mit dem Führen und Besitzen des versicherten Fahrrads stehen. Sofern nichts anderes angegeben ist, gilt der Versicherungsschutz weltweit für die in der Versicherungspolice angegebene Versicherungsdauer.
Selbstbeteiligung: Sofern nicht ausdrücklich erwähnt, wird im Schadensfall eine generelle Selbstbeteiligung von CHF 200 erhoben.
Allgemeine Ausschlüsse: Keine Versicherungsleistung wird gezahlt: für Ereignisse, die bei Abschluss der Versicherung bereits eingetreten sind; bei Verletzung wesentlicher Sorgfaltspflichten, vorsätzlichem Handeln oder grober Fahrlässigkeit (z. B. unsachgemäße Sicherung des Fahrrades, mangelnde Wartung, Überladung, Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, Verkehrsverstoß, unsachgemäße Reinigung); bei Teilnahme an Wettkämpfen, Training im Profisport und Rennen aller Art; wenn das Ereignis auf eine unsachgemäße Reparatur, eine von der versicherten Person selbst durchgeführte Reparatur oder eine eigenmächtige Veränderung (z. B. Tuning) zurückzuführen ist; bei geringfügigen Abweichungen von der garantierten Beschaffenheit, die die Nutzung des Fahrrades nicht verhindern, sowie bei Kratzern und Lackschäden; für Transportdienstleistungen in schwer zugänglichen oder für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Bereichen (z. B. enge und einsame Wald- und Bergwege, für die Öffentlichkeit nicht zugängliche Straßen); bei Pannen aufgrund entladener Batterien; für Schäden, die beim Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln am Fahrrad entstehen; für jegliche Form von zivilrechtlichen Haftpflichtschäden oder für Schäden, für die Ansprüche gegenüber Dritten bestehen; bei Schäden durch Vandalismus.

Übersicht der Versicherungsleistungen

Sofern nicht anders angegeben, beschränken sich die Leistungen auf den Leistungsumfang und die maximale Versicherungssumme des abgeschlossenen Versicherungsvertrages bzw. des Kaufpreises. Sofern nicht anders angegeben, gelten maximale Versicherungssummen pro Schadensfall.

Gestylter Tisch
Lieferelement Fahrradversicherung Territorialer Umfang der Abdeckung
Casco Unfall und Sturz Im Lieferumfang enthalten Welt
Flug 5000 Welt
Unsachgemäße Verwendung oder Handhabung Im Lieferumfang enthalten Welt
Franchise 200 -
Zusätzlicher Kasko Batterieschaden Im Lieferumfang enthalten Welt
Garantieverlängerung Im Lieferumfang enthalten Welt
Franchise 200 -
Hilfe Transport des Fahrrades zum Wohnort oder zur Schweizer Fachwerkstatt des Händlers 300 Schweizer
Rücksendekosten zum nächstgelegenen Wohnort oder Krankenhaus 300 Schweizer
Alarmzentrale rund um die Uhr verfügbar Im Lieferumfang enthalten Schweizer
Franchise - -

Casco

Versicherte Ereignisse: Die ERV gewährt Versicherungsschutz nach einem Unfall oder Sturz, Diebstahl oder bei Missbrauch oder Manipulation, wenn dadurch das versicherte Fahrrad und/oder fest montiertes Zubehör oder Display beschädigt oder gestohlen wird.
Versicherte Leistungen: Bei Eintritt eines Versicherungsfalls übernimmt die ERV die nachfolgend aufgeführten Kosten:
• Kosten für die Reparatur des Fahrrades inklusive Zubehör durch die Fachwerkstatt des Händlers;
• Gleichwertiger Sachersatz im ersten und zweiten Versicherungsjahr. Die ERV behält sich das Recht vor, stattdessen eine Barzahlung vorzunehmen. Die Höhe des Schadensersatzes ist in jedem Fall auf den ursprünglichen Kaufpreis begrenzt;
• Wiederbeschaffungswert nach Verkehrswertraster ab dem dritten Versicherungsjahr. Kann das beschädigte Fahrrad repariert werden, erstattet die ERV die Reparaturkosten. Für Fahrräder, die nicht reparierbar sind oder deren Reparaturkosten den ursprünglichen Kaufpreis übersteigen, erfolgt Sachersatz oder Zahlung des ursprünglichen Kaufpreises.
Ausschlüsse: Die Versicherung deckt nicht ab:
• Reparaturkosten, die auf eine nicht von der Fachwerkstatt des Händlers durchgeführte Reparatur oder auf eine unsachgemäße Reparatur zurückzuführen sind;
• nachträglich hinzugefügtes Gepäck und Zubehör, das nicht im ursprünglichen Kaufpreis enthalten war;
• Schäden, die nur die Batterie betreffen (vorbehaltlich Kap. 4 A)

Zusätzlicher Kasko

Batterieschaden:
• Versicherte Ereignisse: Die ERV gewährt Versicherungsschutz bei Unfall, Sturz, Diebstahl oder bei Missbrauch oder Handhabung, wenn dadurch die versicherte Batterie beschädigt oder gestohlen wird.
• Versicherte Leistungen: Es gelten die gleichen versicherten Leistungen wie in Kap. 3.2 gelten für die Batterie.
• Ausschlüsse: Von der Versicherung ausgeschlossen sind: Reparaturkosten, die auf eine nicht von der Fachwerkstatt des Händlers durchgeführte Reparatur oder auf eine unsachgemäße Reparatur zurückzuführen sind; Nachträglich hinzugefügtes Gepäck und Zubehör, das nicht im ursprünglichen Kaufpreis enthalten war.

Garantieverlängerung: Versicherte Ereignisse: Bei Ablauf der Herstellergarantie gewährt die ERV ab dem 25. Monat nach dem Kauf des versicherten Neufahrrads ihren Versicherungsschutz wie folgt:
• maximal zwei weitere Jahre im Falle eines Bruchs des Rahmenwerks,
• maximal zwei weitere Jahre für Komponenten und Elektronik,
• maximal zwei Jahre länger für den Akku, sofern die Restkapazität und mögliche Ladezyklen nicht der Garantiezusage des Herstellers entsprechen, wenn der Akku gemäß der Gebrauchsanweisung verwendet und aufgeladen wird.

Versicherte Leistungen: Bei Eintritt eines Versicherungsfalls übernimmt die ERV die nachfolgend aufgeführten Kosten:
• Kosten für die Reparatur des Fahrrads inklusive Zubehör durch die Fachwerkstatt des Händlers;
• Wiederbeschaffungswert gemäß Verkehrswerttabelle. Kann das beschädigte Fahrrad repariert werden, erstattet die ERV die Reparaturkosten. Bei Fahrrädern, die nicht reparierbar sind oder deren Reparaturkosten den ursprünglichen Kaufpreis übersteigen, wird der Wiederbeschaffungswert entsprechend dem ursprünglichen Kaufpreis gemäß Verkehrswerttabelle vergütet.

Ausschlüsse: Es werden keine Versicherungsleistungen gezahlt:
• wenn die in der Gebrauchsanweisung angegebenen Wartungsintervalle nicht eingehalten werden oder die Wartung unsachgemäß durchgeführt wurde;
• im Falle eines Ereignisses, das auf eine unsachgemäße Verwendung des Fahrrads zurückzuführen ist;
• im Falle eines Herstellungs- oder Montagefehlers.

Hilfe

Versicherte Ereignisse und Leistungen: Die ERV organisiert über die Alarmzentrale folgenden Service und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten, wenn das Fahrrad während der Fahrt kaputt geht oder gestohlen wird oder wenn die versicherte Person mit diesem Fahrrad verunfallt:
• Transport des Fahrrades zur Fachwerkstatt des Händlers oder zum Wohnort der versicherten Person;
• Rücksendekosten zum nächstgelegenen Wohnort oder Krankenhaus.

Ausschlüsse: Es werden keine Versicherungsleistungen gezahlt:
• für Transportleistungen in schwer zugänglichen oder für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebieten (z. B. enge und einsame Wald- und Bergwege, für die Öffentlichkeit nicht zugängliche Straßen);
• für Rettungs- und Bergungseinsätze;
• zur Erbringung eines Rettungs- und Rettungsdienstes.

Vorgehensweise im Katastrophenfall

Gestylter Tisch
Was passiert? Wen soll man warnen? Was genau ist zu tun?
Unfall oder Sturz? Fahrrad beschädigt oder zerstört? Alarmzentrale – wenn Sie Hilfe benötigen, gebührenfreie Nummer
+800 8001 8003 (kann nicht aus allen Ländern gewählt werden) oder
+41 848 801 8003, Fachwerkstatt ERV www.erv.ch/sinistre
• Kontaktieren Sie die Alarmzentrale, wenn Sie Hilfe benötigen
• Kontaktieren Sie die Fachwerkstatt des Händlers und vereinbaren Sie einen Termin für die Reparatur/Gutachten
• Melden Sie den Schaden online an ERV
• Laden Sie die Dokumente herunter:
• Kostenvoranschlag bei Schäden über CHF 1000
• Reparaturrechnung
• Im Falle eines Totalschadens eine Bescheinigung der Fachwerkstatt des Händlers
• Unfallbericht bei Drittbeteiligung
• Belege/Belege für den Transport
• Fotos der Katastrophe
• Originalrechnung für das Fahrrad, inklusive Zubehör
Fahrrad gestohlen? Ihre Polizeistation, Fachhandelswerkstatt, ERV www.erv.ch/sinistre • Kontaktieren Sie die Polizei und erstatten Sie Anzeige
• Kontaktieren Sie die Fachwerkstatt des Händlers oder melden Sie den Schaden online an die ERV
• Laden Sie die Dokumente herunter:
• Polizeibericht
• Originalrechnung für das Fahrrad, inklusive Zubehör
• Belege/Belege für den Transport
Haben Sie eine Panne? Alarmzentrale
+800 8001 8003
ERV www.erv.ch/sinistre
• Benachrichtigen Sie die Alarmzentrale und fragen Sie nach der Schadensnummer
• Befolgen Sie die Anweisungen der Alarmzentrale
• Wählen Sie einen anderen Weg zur Rückkehr
• Senden Sie die Unterlagen per E-Mail unter Angabe der Anspruchsnummer
• Quittungen und Belege für die Weiterreise oder Rückreise


Pflichten im Schadenfall: Versicherte Personen sind insbesondere zur Einhaltung folgender Pflichten verpflichtet:
• Befolgen Sie bei einem Unfall die Vorgehensweise gemäß Tabelle, Kap. 6;
• Die versicherte Person ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Mitwirkung verpflichtet (Mitwirkungspflicht);
• Im Katastrophenfall sind alle vernünftigerweise erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Begrenzung und Aufklärung des Schadens zu treffen (Schadensminderungspflicht);
• Der Versicherer muss erhalten:
• die angeforderten Informationen so schnell wie möglich,
• die erforderlichen Unterlagen und Vollmachten und
• Zahlungsdaten (IBAN).

Unrechtmäßige Verletzung von Pflichten im Katastrophenfall:
• Bei schuldhafter Verletzung von Obliegenheiten im Schadenfall ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Umfang zu kürzen, um den sie sich bei Einhaltung der Obliegenheiten gekürzt hätte.
• Es besteht kein Anspruch auf Leistungen des Versicherers, wenn dadurch ein Schaden für den Versicherer entsteht und wenn:
• die versicherte Person wissentlich falsche Angaben macht,
• die versicherte Person Tatsachen verschweigt oder
• die versicherte Person ihren Pflichten (insbesondere Polizeianzeige, Befundmeldung, Bestätigung und Quittungen) nicht nachkommt.

Weitere wesentliche Bestimmungen und Pflichten

Versicherungsprämie: Die Prämie wird im Rahmen des Beitrittsverfahrens zum Gruppenversicherungsvertrag mitgeteilt. Die Prämie wird vom Versicherungsnehmer an die ERV gezahlt.

Besitzwechsel: Wird das versicherte Fahrrad verkauft, getauscht, verschenkt und wechselt der Besitzer, muss die versicherte Person die ERV innerhalb von 30 Tagen nach dem Wechsel schriftlich informieren. Mit dem Eigentümerwechsel erlöschen die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Vertrag.

Ansprüche gegenüber Dritten:
• Wurde die versicherte Person von einem verantwortlichen Dritten oder von deren Versicherer entschädigt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung aus diesem Vertrag. Ist die ERV anstelle des Verursachers eingetreten, muss die versicherte Person ihre Haftpflichtansprüche bis zur Höhe der der ERV entstandenen Aufwendungen an diesen abtreten.
• Im Falle einer Mehrfachversicherung (Wahl- oder Pflichtversicherung) erbringt die ERV ihre Leistungen subsidiär, es sei denn, die Versicherungsbedingungen des anderen Versicherers enthalten ebenfalls eine Subsidiaritätsklausel. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen der Doppelversicherung.
• Bei einer Deckung mit mehreren Konzessionären erfolgt die Kostenerstattung insgesamt nur einmal.

Verjährung: Nach Eintritt einer Katastrophe verjähren Ansprüche in fünf Jahren.

Art der Versicherung: Es handelt sich um eine Schadensversicherung.

Anwendbares Recht und Vertragsgrundlagen: Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Vertragsgrundlage sind beispielsweise das Angebot, die Kundeninformationen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, ggf. weitere Besondere Bedingungen oder Zusatzbedingungen sowie die Police. Für diesen Vertrag gilt im Übrigen das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag. Hat die versicherte Person ihren Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein, gelten liechtensteinisches Recht sowie die Bestimmungen des liechtensteinischen Gesetzes über Versicherungsverträge.

7 Zu Unrecht bezogene Leistungen: Zu Unrecht bezogene Leistungen der versicherten Person und des Versicherungsnehmers sind innerhalb von 30 Tagen an die ERV zu erstatten, ebenso die damit verbundenen Kosten.

Währungsumrechnung: Die ERV bezahlt ihre Leistungen in CHF. Die Umrechnung von Fremdwährungen erfolgt zum Wechselkurs des Tages, an dem diese Kosten durch die versicherte Person bezahlt wurden.

Datenschutz:
• Alle personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet. Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist ERV.
• In den Informationen zum Datenschutz unter www.erv.ch/protection-des-donnees finden Sie weitere Informationen zu den Zwecken der Verarbeitung (z. B. Verwaltung von Versicherungsangelegenheiten, Marketingaktivitäten, Preisgestaltung und Erstellung einzelner Produkte, Risikobewertung usw.). Schadenbearbeitung, Empfänger im In- und Ausland) sowie Ihre Rechte.

Anspruchsabtretung und Haftungsbeschränkung:
• Mit der Begleichung der Forderung durch die ERV treten der Versicherungsnehmer und die versicherte Person ihre Ansprüche gegen Dritte aus dem Versicherungsvertrag automatisch an die ERV ab.
• ERV bietet nur Versicherungsschutz und erbringt Katastrophen- oder sonstige Leistungen, soweit diese keine Verletzung oder Einschränkung von UN-Resolutionen und keine Verletzung von Handelssanktionen oder Wirtschaftssanktionen der Schweiz, der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten darstellen Amerika.

Übersetzungen: Bei Zweifeln hinsichtlich der Auslegung und des Inhalts einer Dokumentation ist ausschließlich die deutsche Version maßgebend (siehe ERV-Website).

Glossar

Zubehör: Unter Zubehör versteht man fest montiertes Zubehör und Ladegerät, die zusammen mit dem Fahrrad neu gekauft wurden.

Unfall und Sturz: Unter Unfall und Sturz versteht man jede schädliche, plötzliche und unfreiwillige Verletzung des versicherten Fahrrads und/oder der versicherten Person beim Fahren des versicherten Fahrrads, die durch einen ungewöhnlichen und schädlichen äußeren Faktor verursacht wird.

Händler: Dies ist die Verkaufsstelle des versicherten Fahrrades. Im Falle einer Geschäftsauflösung oder einer Insolvenz des Händlers ist eine offizielle Fachwerkstatt zweitrangig.

Wartung: Die versicherte Person ist verpflichtet, die Wartungsintervalle entsprechend der Gebrauchsanweisung des von ihr genutzten Fahrrades einzuhalten. Die Wartung muss von der Fachwerkstatt des Händlers durchgeführt werden.

Wartung: Die versicherte Person ist verpflichtet, die Wartungsintervalle entsprechend der Gebrauchsanweisung des von ihr genutzten Fahrrades einzuhalten. Die Wartung muss von der Fachwerkstatt des Händlers durchgeführt werden.

Wohnort: Als Wohnort gilt das Land und der Ort, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat oder vor Beginn des versicherten Aufenthaltes ihren Wohnsitz hatte.

Unsachgemäßer Gebrauch oder Umgang: Unter unsachgemäßem Gebrauch oder Umgang versteht man einen unsachgemäßen Umgang mit dem Fahrrad inklusive Zubehör, der von den Anweisungen des Herstellers oder der allgemeinen Lebenserfahrung abweicht (z. B. falsche Anbringung abnehmbarer Bildschirme, Beladungsfehler).

Panne: Unter einer Panne versteht man jeden unerwarteten Defekt am Fahrrad oder Schlüssel, einschließlich des Verlusts des Schlüssels, der das Fahren unmöglich macht.

Erstkaufpreis: Der Erstkaufpreis entspricht dem im Kaufvertrag/der Rechnung ausgewiesenen Nettokaufpreiswert.

Zubehör: Unter Zubehör versteht man fest montiertes Zubehör und Ladegerät, die zusammen mit dem Fahrrad neu gekauft wurden.

Sachersatz: Im Falle des Sachersatzes ersetzt die ERV den entstandenen Schaden im Gegensatz zur Geldentschädigung nicht durch Zahlung einer Geldleistung, sondern durch den Ersatz des beschädigten Fahrrades durch ein gleichwertiges Fahrrad.

Unsachgemäße Sicherung: Fahrräder und Akkus, die nicht abgeschlossen oder mit einer geeigneten Schließvorrichtung versehen sind und auf dem Gelände zurückgelassen werden, gelten als unzureichend gesichert. Dies gilt auch für leicht abnehmbare Scheiben, die beim Abstellen des Fahrrads nicht mitgenommen werden.

Schweiz: Der Geltungsbereich „Schweiz“ umfasst die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein.

Marktwert: Gestylter Tisch
Versicherungsjahr Wert in % des ursprünglichen Kaufpreises (Fahrrad und Zubehör)
1 100 %
2 100 %
3 70 %
4 60 %


• Vandalismus: Vorsätzliche und vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte.
• Fahrrad: Unter Fahrrad verstehen wir alle Fahrräder, auch Elektrofahrräder mit einem Elektromotor mit einer Leistung von bis zu 1,00 kW sowie einer Tretunterstützung, die eine Geschwindigkeit bis zu 45 km/h ermöglicht.
Unterstützung

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