Allgemeine Geschäftsbedingungen von BOB Finance
1. Vertragsschluss
Durch die elektronische Bestätigung des Zahlungsplans und die Gesamtakzeptanz der AGB akzeptiert der Kunde das vom VERKÄUFER im Rahmen des Antragsverfahrens angebotene Online-Angebot sowie diese AGB als Vertragsbestandteil. Damit kommt ein online geschlossener Vertrag zustande. Die elektronische Bestätigung des Vertragsschlusses ersetzt die physische Unterschrift bzw. elektronische Signatur und ist wie die Unterzeichnung einer Vertragsurkunde rechtswirksam und verbindlich.
Im Falle eines Vertragsabschlusses wird dem Kunden der Zahlungsplan rechtzeitig an die im Zahlungsvorgang angegebene E-Mail-Adresse zugesandt. Der Zahlungsplan gibt die Höhe der Schulden an.
2. Forderungsabtretung
Der VERKÄUFER tritt hiermit die Forderung aus dem Finanzierungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten gegenüber dem Kunden an bob Finance, Niederlassung der Valora Schweiz AG, Hardturmstrasse 161, 8005 Zürich (nachfolgend „BOB“) ab und überträgt diese. Der Kunde erkennt an, dass er BOB den Betrag der Schuld schuldet.
3. Korrespondenz und Datenübermittlung
a) Mitteilungen des VERKÄUFERS oder von BOB gelten als zugestellt, wenn sie an die letzte vom Kunden angegebene Post- oder E-Mail-Adresse gesendet wurden.
b) Der Kunde akzeptiert, dass die gesamte Korrespondenz zwischen ihm und dem VERKÄUFER oder BOB sowohl per E-Mail als auch per Post versandt werden kann. Die Korrespondenz ist in jedem Fall verbindlich. Schäden, die durch die Verwendung der oben aufgeführten Getriebearten entstehen, trägt der Kunde, sofern der VERKÄUFER oder BOB die übliche kaufmännische Sorgfalt angewandt hat.
4. Informationen
Der Kunde ermächtigt den VERKÄUFER und BOB, alle für den Abschluss bzw. die Durchführung des Finanzierungsvertrages notwendigen Auskünfte bei öffentlichen und privaten Stellen sowie bei der Kreditinformationszentrale (ZEK) einzuholen. Eine vom Kunden angeordnete Datensperre gilt gegenüber dem VERKÄUFER und BOB als aufgehoben. Darüber hinaus ermächtigt der Kunde den VERKÄUFER und BOB, den Finanzierungsvertrag der ZEK und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, auch anderen Organisationen mitzuteilen.
5. Adress- und Namensänderungen
a) Der Kunde ist verpflichtet, dem VERKÄUFER und BOB jede Änderung seines Namens oder seiner Adresse (einschließlich Änderungen der E-Mail-Adresse und der Mobiltelefonnummer) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Mitteilungen an BOB sind an folgende Adresse zu richten:
bob Finance, Niederlassung der Valora Schweiz AG
Hardturmstrasse 161
8005 Zürich
E-Mail: servicecenter@bob.ch
b) Entstehen dem VERKÄUFER oder BOB Kosten für die Adresssuche, können sie diese Kosten dem Kunden in Rechnung stellen. Die Gebühr für eine Adresssuche beträgt CHF 50.
c) Bei einem Umzug des Kunden ins Ausland muss der Finanzierungsvertrag vor der Abreise vollständig zurückgezahlt werden.
6. Frist/Verzögerung
Monatliche Zahlungen sind jeweils zum 1. des Monats fällig, für den sie gezahlt werden sollen. Die Fälligkeit der 1. Tranche ist im Zahlungsplan angegeben. Der Kunde kommt ab dem 1. Tag nach Fälligkeit in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug ist BOB berechtigt, dem Kunden Mahngebühren in Rechnung zu stellen und zur Wahrung seiner Interessen ein Inkassoinstitut mit der Einziehung der Forderung zu beauftragen. Der Kunde wird informiert, sobald sich die ihm mitgeteilten Zahlungsbedingungen ändern. Im Falle einer Reklamation der Produkte oder einer Beschädigung des Gerätes bleiben die Fälligkeitstermine und monatlichen Zahlungsbeträge unverändert. Im Falle einer Rückerstattung durch den VERKÄUFER oder durch einen Dritten erfolgt diese Rückerstattung unabhängig von diesem Finanzierungsvertrag.
Nach Zahlung der letzten Monatsrate erhält der Kunde von BOB eine Bestätigung, dass die Schuld vollständig beglichen wurde.
7. Gebühren
Eventuelle Rechtsverfolgungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Auch sonstige Kosten und Aufwendungen, die außerhalb des Einflussbereichs des VERKÄUFERS oder von BOB liegen, werden dem Kunden nach dem Verursachungsgrundsatz weiterverrechnet. Bei Zahlungsverzug und Abtretung der Forderung an ein Inkassoinstitut ist dieses berechtigt, dem Kunden Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen.
8. Mahngebühren
Die Mahngebühren für verspätete Zahlung monatlicher Zahlungen betragen CHF 20.– für die 1. Mahnung, CHF 25.– für die 2. Mahnung und CHF 30.– für die 3. Mahnung. Die monatlichen Zahlungsfristen werden durch den Zahlungsplan festgelegt.
9. Vorzeitige Ausführung
Der Kunde hat auf Wunsch die Möglichkeit, seine Verpflichtungen aus dem Finanzierungsvertrag vorzeitig zu erfüllen und den restlichen Verkaufspreis auf einmal zu zahlen.
10. Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige Bedingungen
a) BOB ist berechtigt, die Allgemeinen Bedingungen des Finanzierungsvertrags jederzeit per Rundschreiben oder auf andere geeignete Weise zu ändern. Änderungen gelten als angenommen, wenn BOB nicht innerhalb eines Monats (30 Tage) nach Absendung der Mitteilung ein schriftlicher Widerspruch des Kunden zugeht.
b) Die Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit oder Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen.
11. Stornierung
Der Kunde kann den Finanzierungsvertrag innerhalb der vom VERKÄUFER gesetzten Widerrufsfrist kündigen. Eine Stornierung des Finanzierungsvertrages kann nur zu den in den AGB des VERKÄUFERS genannten Bedingungen erfolgen. Wird der Kündigungswunsch des Kunden vom VERKÄUFER akzeptiert, kündigt dieser den Finanzierungsvertrag mit BOB. Anschließend erhält der Kunde von BOB eine Stornierungsbestätigung. Sofern bereits monatliche Zahlungen geleistet wurden, werden diese zurückerstattet.
12. Clearing und Abtretung durch den Kunden
Der Kunde ist nicht berechtigt, irgendwelche Forderungen gegen seine Verpflichtungen gegenüber dem VERKÄUFER oder BOB aufzurechnen. Dieses Schadensersatzverbot gilt auch im Falle eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens des VERKÄUFERS oder von BOB. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen BOB an Dritte abzutreten.
13. Übertragung und Abtretung durch den VERKÄUFER
a) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der VERKÄUFER den gesamten Finanzierungsvertrag inklusive aller einzelnen Rechte und Pflichten sowie der daraus entstehenden Rechte und Sicherheiten an BOB und/oder Dritte im In- und Ausland übertragen oder abtreten darf ( für Verwertungszwecke, Unterauftragsvergabe usw.).
14. Kundenwünsche
Der VERKÄUFER bleibt in erster Linie verantwortlich für Kundenanfragen zum Kauf von Produkten (insbesondere für Anfragen zu Versand- und Lieferzeiten sowie für Rücksendungen). BOB ist nur für Rechnungs-/Finanzierungsanfragen verantwortlich.
15. Datenverarbeitung
BeschreibungDer VERKÄUFER und BOB verarbeiten die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß der Datenschutzerklärung von BOB, von der der Kunde im Rahmen des Bewerbungsprozesses Kenntnis erlangt hat, sowie gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch BOB und eventuelle Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte im In- und Ausland für und im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung erfolgt zu folgenden Zwecken: Identitätsprüfung, Bonitätsprüfung, Kunden Beratung, Inkassodienstleistungen, IT-Sicherheits- und Systemüberwachungsdienstleistungen sowie mit Ihrer Einwilligung Marketingaktivitäten (z. B. Direktwerbung und Newsletter).
Die aktuelle Version der Datenschutzerklärung von BOB können Sie hier einsehen.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Finanzierungsvertrag unterliegt schweizerischem Recht. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist Gerichtsstand bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Finanzierungsvertrag der Sitz des VERKÄUFERS.
17. Schlussbestimmungen
BeschreibungBei Unklarheiten und/oder Widersprüchen zwischen den deutschen, französischen, englischen und/oder italienischen Texten ist ausschließlich der deutsche Text maßgebend.
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