1.Gültigkeitsbedingungen:
hat. Die Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Kaufdatum des Fahrrades.
B. Das Fahrrad wurde regelmäßig oder mindestens einmal im Jahr von einem von Batoo zugelassenen professionellen Partner gewartet.
1. Was ist durch die Garantie abgedeckt:
hat. Herstellungsfehler: Die Garantie deckt Herstellungsfehler des Lastenfahrrads ab, einschließlich der vom Hersteller gelieferten elektrischen und mechanischen Komponenten.
B. Batterie: Die Garantie deckt die Batterie des elektrischen Lastenfahrrads gegen Herstellungsfehler ab, die dessen Leistung und Haltbarkeit ungewöhnlich beeinträchtigen.
C. Rahmen: Die Garantie deckt den Rahmen des elektrischen Lastenfahrrads gegen Herstellungsfehler ab, die seine strukturelle Festigkeit beeinträchtigen.
3. Was nicht von der Garantie abgedeckt ist:
hat. Normaler Verschleiß: Von der Garantie ausgeschlossen ist der normale Verschleiß, der durch regelmäßige Nutzung des elektrischen Lastenrads entsteht, insbesondere für Verschleißteile (Schaltzüge und -hüllen, Bremszug und -hülle, Übertragungselemente, Schmiermittel, Felgen, Bremsbeläge, Glühbirnen, Reifen und Schläuche, Sättel sowie der mit der Nutzung verbundene normale Leistungsabfall der Batterie)
B. Versehentliche oder vorsätzliche Schäden: Die Batoo-Garantie deckt keine Schäden ab, die durch Unfälle, Missbrauch, Vernachlässigung, unbefugte Modifikation, kommerzielle Nutzung, Vandalismus oder andere vorsätzliche Schäden verursacht wurden.
C. Unsachgemäße Verwendung: Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch die Verwendung des elektrischen Lastenfahrrads entstehen, die nicht den Anweisungen im Handbuch, einschließlich Belastungsgrenzen, Nutzungsbedingungen und empfohlener Wartung, entspricht.
D. Unbefugte Modifikationen: Die Garantie erlischt möglicherweise, wenn Reparaturen oder Modifikationen am elektrischen Lastenfahrrad von jemand anderem als Batoo oder einem autorisierten Servicecenter vorgenommen werden.
4. Beschwerdeverfahren:
hat. Im Falle eines von der Garantie abgedeckten Defekts muss der Besitzer des elektrischen Lastenfahrrads spätestens 24 Stunden nach Auftreten des Problems unseren Kundendienst unter +41 21 588 02 15 oder per E-Mail an contact@batoobike.ch kontaktieren um es zu melden und den Reparaturvorgang einzuleiten.
B. Vom Besitzer des elektrischen Lastenfahrrads kann die Vorlage eines Kaufnachweises, etwa einer Rechnung, sowie von Fotos oder einer detaillierten Beschreibung des festgestellten Mangels verlangt werden.
C. Batoo behält sich das Recht vor, das elektrische Lastenfahrrad zu inspizieren, um die Berechtigung des Anspruchs zu beurteilen und geeignete Korrekturmaßnahmen festzulegen.
Sollten Schäden am Fahrrad nicht durch die Garantie gedeckt sein, werden Ihnen vor Beginn der Reparatur die Ursache und die Reparaturkosten mitgeteilt.
5. Wie Batoo die Garantie gewährleistet
hat. Repariere das Teil/Fahrrad
B. Ersetzen Sie das Teil
C. Wenn nach einer angemessenen Anzahl von Reparaturversuchen (wie von Batoo festgelegt) das Fahrrad erfolglos bleibt, wird Batoo das gesamte Fahrrad ersetzen
D. Sollte der Zustand des Lastenrads bedauerlich sein oder nicht erhalten bleiben, behält sich Batoo das Recht vor, Reparaturen nicht durchzuführen.
e. Wir verzichten auf Arbeitskosten für garantiebezogene Dienstleistungen.
F. Garantiearbeiten müssen in der Werkstatt des zugelassenen Partners durchgeführt werden, Batoo deckt keinen Home-Service ab, wenn der Kunde einen Home-Reparaturservice anfordert, gehen die Reisekosten zu Lasten des Kunden.