Batoo-Garantie
Zufriedenheit garantiert oder Ihr Geld zurück!
Wenn Sie nach 7 Tagen und/oder 10 km mit Ihrem Fahrrad nicht zufrieden sind, erstatten wir Ihnen das Geld zurück.
Etwas Text
Überall mit dir
Ihr Colibri begleitet Sie dank seiner Vielzahl an Zubehör bei all Ihren Aktivitäten.
500W
Motor
720 Wh
Batterie
+160kg
Nutzlast
+50 km
Autonomie
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Testen Sie unser Bike in über 10 Stores in der Schweiz
Unsere Partner
Bei Batoo arbeiten wir mit einem außergewöhnlichen Netzwerk von Partnern in der ganzen Schweiz zusammen, die unsere Leidenschaft für nachhaltige Mobilität teilen. Unsere Partner sind mehr als nur Händler: Sie sind Botschafter der Marke Batoo und bieten unseren Kunden ein einzigartiges und personalisiertes Erlebnis.
FAQs
Alles rund um Ihr Lastenrad
Gültigkeitsbedingungen:
Die Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Kaufdatum des Fahrrades
Das Fahrrad wurde regelmäßig oder mindestens einmal im Jahr von einem von Batoo zugelassenen professionellen Partner gewartet
Was ist durch die Garantie abgedeckt:
hat. Herstellungsfehler: Die Garantie deckt Herstellungsfehler des Lastenfahrrads ab, einschließlich der vom Hersteller gelieferten elektrischen und mechanischen Komponenten.
B. Batterie: Die Garantie deckt die Batterie des elektrischen Lastenfahrrads gegen Herstellungsfehler ab, die dessen Leistung und Haltbarkeit ungewöhnlich beeinträchtigen.
C. Rahmen: Die Garantie deckt den Rahmen des elektrischen Lastenfahrrads gegen Herstellungsfehler ab, die seine strukturelle Festigkeit beeinträchtigen.
Was nicht von der Garantie abgedeckt ist:
hat. Normaler Verschleiß: Von der Garantie ausgeschlossen ist der normale Verschleiß, der durch regelmäßige Nutzung des elektrischen Lastenrads entsteht, insbesondere für Verschleißteile (Schaltzüge und -hüllen, Bremszug und -hülle, Übertragungselemente, Schmiermittel, Felgen, Bremsbeläge, Glühbirnen, Reifen und Schläuche, Sättel sowie der normale, mit der Nutzung verbundene Leistungsabfall der Batterie)
B. Versehentliche oder vorsätzliche Schäden: Die Batoo-Garantie deckt keine Schäden ab, die durch Unfälle, Missbrauch, Vernachlässigung, unbefugte Modifikation, kommerzielle Nutzung, Vandalismus oder andere vorsätzliche Schäden verursacht wurden.
C. Unsachgemäße Verwendung: Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch die Verwendung des elektrischen Lastenfahrrads entstehen, die nicht den Anweisungen im Handbuch, einschließlich Belastungsgrenzen, Nutzungsbedingungen und empfohlener Wartung, entspricht.
D. Unbefugte Modifikationen: Die Garantie erlischt möglicherweise, wenn Reparaturen oder Modifikationen am elektrischen Lastenfahrrad von jemand anderem als Batoo oder einem autorisierten Servicecenter vorgenommen werden.
Beschwerdeverfahren:
hat. Im Falle eines von der Garantie abgedeckten Defekts muss der Besitzer des elektrischen Lastenfahrrads spätestens 24 Stunden nach Auftreten des Problems unseren Kundendienst unter +41 21 588 02 15 oder per E-Mail an contact@batoobike.ch kontaktieren um es zu melden und den Reparaturvorgang einzuleiten.
B. Vom Besitzer des elektrischen Lastenfahrrads kann die Vorlage eines Kaufnachweises, etwa einer Rechnung, sowie von Fotos oder einer detaillierten Beschreibung des festgestellten Mangels verlangt werden.
C. Batoo behält sich das Recht vor, das elektrische Lastenfahrrad zu prüfen, um die Berechtigung des Anspruchs zu beurteilen und geeignete Korrekturmaßnahmen festzulegen.
Sollten Schäden am Fahrrad nicht durch die Garantie gedeckt sein, werden Ihnen vor Beginn der Reparatur die Ursache und die Reparaturkosten mitgeteilt.
Wie Batoo die Garantie gewährleistet
Repariere das Teil/Fahrrad
Teil ersetzen
Wenn nach einer angemessenen Anzahl von Reparaturversuchen (wie von Batoo festgelegt) das Fahrrad erfolglos bleibt, wird Batoo das gesamte Fahrrad ersetzen
Sollte der Zustand des Lastenfahrrads bedauerlich sein oder nicht erhalten bleiben, behält sich Batoo das Recht vor, Reparaturen nicht durchzuführen.
Wir verzichten auf Arbeitskosten für garantiebezogene Dienstleistungen.
Garantiearbeiten müssen in der Werkstatt des zugelassenen Partners durchgeführt werden, Batoo deckt keinen Home-Service ab, wenn der Kunde einen Home-Reparaturservice anfordert, gehen die Reisekosten zu Lasten des Kunden.
Sowohl Versicherung als auch Garantie bieten Schutz für Ihr Lastenrad, unterscheiden sich jedoch in Bezug auf Deckung und Bedingungen.
Die Versicherung deckt ein breiteres Spektrum unvorhergesehener Situationen ab, wie Unfälle, Stürze, Diebstahl und sogar Schäden, die durch Missbrauch oder Handhabung verursacht werden. Dies gilt nicht nur für das Fahrrad selbst, sondern auch für dessen fest montiertes Zubehör. Dieser Schutz gilt weltweit mit einer Selbstbeteiligung von CHF 200 im Schadensfall und ist ab Kaufdatum vier Jahre lang aktiv. Eine Versicherung bietet Ihnen daher umfassenden Schutz gegen alltägliche Risiken.
Die Garantie hingegen deckt Herstellungsfehler oder Komponentenausfälle für einen begrenzten Zeitraum ab. Beispielsweise bietet unsere Versicherung eine erweiterte Garantie von bis zu zwei Jahren nach Ablauf der ursprünglichen Garantie und deckt Teile wie Rahmen, elektronische Komponenten und Batterie ab, wenn diese nicht den Leistungsspezifikationen des Herstellers entsprechen. Die Garantie deckt jedoch keine zufälligen Schäden oder Schäden im Zusammenhang mit Missbrauch ab und beschränkt sich im Allgemeinen auf die Reparatur oder den Austausch defekter Teile.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Versicherung einen umfassenderen und vielseitigeren Schutz bietet, während sich die Garantie auf Herstellungsfehler und interne Ausfälle konzentriert. Für den maximalen Schutz Ihres Lastenfahrrads werden Versicherung und Garantie ergänzt
Mit Batoo haben Sie Anspruch auf die in Ihrer Gemeinde verfügbaren Zuschüsse für den Kauf eines elektrischen Lastenfahrrads. Einige Kommunen gewähren auch einen Zuschuss für die Anschaffung einer Batterie.
LAUSANNE-FÖRDERUNGEN
- - 15 % des Kaufpreises; maximal: CHF 1'000.-
- Offizielle Informationen
GENF-Stipendien
Im Jahr 2024 sind die Zuschüsse nunmehr Selbstständigen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorbehalten . Einzelpersonen können davon nicht mehr profitieren.
Allerdings gewähren mehrere Kommunen weiterhin Zuschüsse für die Anschaffung eines elektrischen Lastenfahrrads.
- Plan les Ouates : 10 % des Kaufpreises, maximal 300 CHF
- Thônex : 50 % des Kaufpreises; maximal 250 CHF
NEUCHÂTEL-FÖRDERUNGEN
- 10 % des Kaufpreises; Maximum: CHF 700.-
- Offizielle Informationen
BASEL-FÖRDERUNGEN
- 20 % des Kaufpreises oder maximal 5000 Franken pro Fahrzeug.
- Nur für Unternehmen mit Sitz in Basel
- Offizielle Informationen
Finanzierung
Bezahlen Sie Ihr Lastenrad in 3 bis 36 monatlichen Raten
Wählen Sie an der Kasse die Zahlung per HeyLight, um in mehreren monatlichen Raten zu zahlen.
Wenn Sie mehr monatliche Zahlungen benötigen, zögern Sie nicht, uns über die Support-Seite zu kontaktieren.